Arbeitsgruppe "Carry over unerwünschter Stoffe in Futtermitteln" beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Votum der Arbeitsgruppe zu Möglichkeiten der Minimierung von Mykotoxingehalten in der Fütterung, vom 27. März 2002.

Mykotoxine in oder auf Futtermitteln können nicht nur die Gesundheit und das Leistungsvermögen der Nutztiere beeinträchtigen, sondern auch im Falle des Übergangs in die von Tieren gewonnenen Lebensmittel zu einem gesundheitlichen Risiko für den Verbraucher werden. Vorrangiges Ziel der gesundheitlichen Vorsorge muss die Vermeidung oder zumindest Minimierung der Gehalte bzw. Wirkungen der Mykotoxine mit gesundheitlicher Bedeutung in Futter- und Lebensmitteln sein.

Zum Schutz vor dem direkten und im Einzelfall übertragbaren (carry over) Risiko sind prinzipiell vier Vermeidungsstrategien anwendbar:

  1. Präventivmaßnahmen müssen oder können getroffen werden, um eine Toxinbildung in Futterpflanzen durch weitgehende Beeinträchtigung der Wachstumsbedingungen des/der toxinbildenden Pilze(s) auf ein Minimum zu reduzieren. Hierzu gehören unter anderem:

    • Auswahl standortangepasster, gering anfälliger Sorten
    • keine Verzögerung der Ernte über den nutzungsspezifischen Erntezeitpunkt hinaus
    • Anstreben lockerer Bestände
    • weite und aufgelockerte Fruchtfolgen
    • vollständiges Räumen bzw. Zerkleinern und tiefes Unterpflügen von Ernterückständen
    • Phytosanitäre Maßnahmen am Saatgut und im Bestand
    • angepasste Stickstoffdüngung
    • Maßnahmen zur Insektenkontrolle
    • Trockene Lagerung der Erntegüter
    • Anwendung geeigneter Silier- und Konservierungsverfahren
  2. Wenn diese Maßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann das gesundheitliche Risiko durch gezielte Detoxifikationsmaßnahmen verringert werden. Diese Maßnahmen im Futtermittel(lager) sollten folgende Bedingungen erfüllen:

    • Sie müssen das Mykotoxin zerstören, inaktivieren oder unverfügbar binden.
    • Es dürfen keine neuen Toxine oder toxische Metabolite gebildet werden.
    • Sporen und Myzellen müssen an Auskeimung und Wachstum gehindert werden.

    Der Futterwert und ernährungssphysiologische sowie technologische Eigenschaften sollten möglichst erhalten bleiben. Die Maßnahmen müssen tier- und umweltverträglich sein und sollten einfach und kostengünstig durchgeführt werden können.

  3. Gewissermaßen als Notmaßnahmen zum Schutz von Nutztier und Verbraucher können Maßnahmen der Chemisorption in vivo im Verdauungstrakt des der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieres in Betracht kommen. Diese Sorbentien müssen - toxinspezifische und tierarttypische Wirkung vorausgesetzt - die gleichen Anforderungen wie an die Detoxifikation im Futterstapel erfüllen . Wegen der direkten Applikation am Nutztier ist auf eine besondere Produktreinheit im Sinne des Freiseins von unerwünschten Verunreinigungen zu achten. Mögliche Interaktionen mit essentiellen Futtermittelinhaltstoffen und Zusatzstoffen sind zu dokumentieren.

    Die Wirksamkeit solcher Detoxifikationsmittel kann grundsätzlich nur im Tierversuch bewiesen werden; in vitro Vesuche oder Analysen sind für einen Nachweis der Wirksamkeit allein nicht ausreichend.

  4. Eine Verfütterung kontaminierter Futtermittel kann nur in Betracht kommen, wenn

    • die betroffene Tierart gegenüber dem Mykotoxin wenig empfindlich ist und
    • die Übergangsrate aus dem Futter in essbare Gewebe und Körperflüssigkeiten niedrig ist, sodass
    • der Verzehr dieser Produkte für den Verbraucher keine gesundheitliche Gefährdung darstellt.

Kulmbach, den 27.03.2002

gez. Dr. Hecht
(Vorsitzender der Arbeitsgruppe)

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