Futtermittelzusatzstoffe
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Zusatzstoffen in Futtermitteln ist EU-weit durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung geregelt.
Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittelausgangserzeugnisse sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um bestimme Funktionen zu erfüllen. Man unterscheidet technologische, sensorische, ernährungsphysiologische und zootechnische Zusatzstoffe wie Kokzidiostatika und Histomonostatika. Ein Futtermittelzusatzstoff darf sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirken, darf den Verbraucher nicht irreführen und muss
- die Beschaffenheit des Futtermittels (wie Fließfähigkeit, Schmackhaftigkeit, Stabilität oder Lagerfähigkeit) positiv beeinflussen,
- die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse (wie optische Eigenschaften) positiv beeinflussen,
- die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen,
- den Ernährungsbedarf der Tiere (beispielsweise von Spurenelementen und Vitaminen) decken,
- die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen (etwa Verringerung der Phosphorausscheidung oder der Ammoniakemmissionen),
- die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv beeinflussen oder
- eine kokzidiostatische oder histomonostatische Wirkung aufweisen.
Antibiotika sind als Futtermittelzusatzstoffe - ausgenommen zur Verwendung als Kokzidiostatika und Histomonostatika – seit 1. Januar 2006 EU-weit nicht mehr zugelassen.
Futtermittelzusatzstoffe dürfen in der Europäischen Union nur in den Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie zuvor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zugelassen wurden. Eine Übersicht über die derzeit zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe gibt das Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe, das von der Kommission erstellt und aktuell gehalten wird. Das Register ist nur in englischer Sprache im Internet unter nachstehender Adresse abrufbar.
Register der derzeit zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe (EU)
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führt eine deutschsprachige Liste der für Futtermittel zugelassenen Zusatzstoffe, die aktuell gehalten wird und ebenfalls im Internet abrufbar ist.
Deutschsprachige Liste der für Futtermittel zugelassenen Zusatzstoffe (BVL)