Bundesjagdgesetz
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) regelt in Deutschland das Jagdrecht. Es enthält Vorschriften zur Jagdausübung und sagt wer wann, wo und wie jagen darf.
Das BJagdG stellt im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für das Jagdwesen auf. Zentrale Bundesregelungen betreffen die Strukturierung der Grundfläche in Jagdbezirke (Reviersystem), Jägerprüfung und Jagdschein, jagbare Tierarten, erlaubte und verbotene Jagdmethoden sowie Strafvorschriften (z.B. bei Missachtung von Schonzeiten oder Verletzung des Elterntierschutzes). Nähere Einzelheiten regeln die Länder in ihren jeweiligen Landesjagdgesetzen. Dabei können sie in vielen Fällen vom BJagdG abweichende Regelungen treffen.
In Deutschland jagen, heißt Verantwortung für das Wild und seine Lebensräume zu übernehmen. Das BJagdG legt diese Verantwortung in die Hände der Jägerinnen und Jäger sowie der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer.
Sie haben die Pflicht und die Fähigkeit, das Wild zu hegen, die Artenvielfalt seiner Lebensräume zu bewahren und den Wildbestand so zu regulieren, dass Wildschäden möglichst vermieden werden.