Veröffentlichung des BVL zu bundesweiten Kennzahlen zur betrieblichen halbjährlichen Antibiotika-Therapiehäufigkeit bei Masttieren

Am 31. März 2015 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstmalig die halbjährlich zu ermittelnden bundesweiten betrieblichen Therapiehäufigkeitskennzahlen im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Anwendung der Regelungen der 16. AMG Novelle erfolgt. Die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes setzt vor Ort in den Betrieben an, dort wo der Einsatz von Antibiotika erfolgt.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte dazu: "Heute wird die Richtschnur für zurückhaltenden Gebrauch von antibiotikahaltigen Tierarzneimitteln gelegt und ein wichtiger Schritt zu verbessertem Verbrauchervertrauen zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung gegangen. Wenn Tiere krank sind, müssen sie auch behandelt werden. Das ist richtig und wichtig. Insgesamt sind bisher die Antibiotikagaben in der Masttierhaltung aber zu hoch. Hier müssen wir gegensteuern. Wir haben mit der 16. AMG-Novelle den konsequenten Weg zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes auf das therapeutisch notwenige Maß eingeschlagen. Die Tierhalter haben den zuständigen Behörden in den vergangenen Monaten gemeldet, wie häufig und in welchen Mengen  ihren Tiere Antibiotika verabreicht wurden. Heute Nachmittag werden nun erstmals die bundesweiten Kennzahlen zur betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit veröffentlicht, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ermittelt hat. Das ist der nächste Meilenstein, um den Antibiotikaeinsatz kontinuierlich zu reduzieren. Mit diesem Vergleichssystem sorgen wir nicht nur dafür, dass die Betriebe wissen, wo sie stehen, sondern nehmen die Betriebe auch in die Pflicht, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen. Die 25 Prozent der Tierhalter, deren Bestände – gleich ob Pute, Huhn, Schwein oder Rind – im Stall am meisten Antibiotika bekommen, müssen den Arzneimitteleinsatz kontrolliert reduzieren! Damit geht es im Trend beständig abwärts mit den Antibiotikagaben in der Masttierhaltung. Unser Ziel war und ist es nicht, landkartenartig oder betriebsbezogen absolute Werte der Antibiotikagaben darzustellen. Wir wollen nicht Einzelne stigmatisieren, sondern insgesamt runter mit der Antibiotikalast. Das Vergleichssystem schafft hier die erforderlichen Voraussetzungen für gezielte Maßnahmen vor Ort in den Betrieben und eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes. Die betroffenen Landwirte wissen fortan, wann sie handeln müssen. Ich danke dem bäuerlichen Berufsstand, für seine Bereitschaft zum Engagement. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden es zu schätzen wissen!"

Hintergrundinformationen

Seit Juli 2014 wurden nach diesem Gesetz Daten zur Ermittlung der "betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit" durch den Tierhalter oder vom ihm beauftragter Dritter erfasst und an die zuständigen Behörden übermittelt. Diese haben für jeden zur Meldung verpflichteten Mastbetrieb bezogen auf die Tierarten Rind, Schwein, Pute und Huhn die jeweilige betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit ermittelt und dem Tierhalter für den Ermessungszeitraum 1.7.2014 bis 31.12.2014 zwischenzeitlich mitgeteilt. Aus den von den Behörden übermittelten Einzeldaten der Betriebe wurden dann vom BVL die Kennzahlen für die jeweilige bundesweite Therapiehäufigkeit ermittelt, die am 31. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.

Dieser Mess- und Vergleichsprozess, an den sich Antibiotikaminimierungsmaßnahmen anschließen, wiederholt sich halbjährlich, damit sich eine Minimierung der Therapiehäufigkeiten ergibt.

Die nunmehr erstmalige Bekanntmachung richtet sich an den Tierhalter und die zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden. Die bundesweiten Kennzahlen ermöglichen ihnen, die betriebsindividuellen halbjährlichen Kennzahlen mit den jeweiligen bundesweiten Therapiehäufigkeitskennzahlen zu vergleichen und einzuordnen. Durch dieses Benchmarking ergibt sich, in welchem Betrieb häufiger Antibiotika eingesetzt werden als in anderen vergleichbaren Betrieben, damit auf Betriebsebene nach den Ursachen gesucht wird und der Betriebssituation angepasste Verbesserungen eingeleitet werden können. Auf dieser Grundlage kann der Tierhalter zu erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen verpflichtet werden, auch im Zusammenwirken mit dem Tierarzt und der Überwachungsbehörde.

Die Tierhalter sollten bis zum 31.05.2015 feststellen und dokumentieren, wo ihre betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeit im Bundesvergleich einzuordnen ist. Bei einer betrieblichen Therapiehäufigkeit beispielsweise oberhalb eines Wertes, der 75 Prozent aller erfassten halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeiten umfasst, mussten die Tierhalter bis zum 31.07.2015 einen Antibiotikaminimierungsplan erstellen und der Überwachungsbehörde vorlegen. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden, im Zusammenwirken mit dem Tierhalter über erforderliche Antibiotikaminimierungsmaßnahmen zu entscheiden.

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