Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts
Das BMEL führte einen Fachdiskurs "Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts" durch.
Das tierärztliche Dispensierrecht umfasst die Berechtigung der Tierärztinnen und Tierärzte für von ihnen behandelte Tiere Arzneimittel vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen und an den Tierhalter abzugeben sowie im beschränkten Rahmen herzustellen. Das im Arzneimittelgesetz verankerte Recht ist an den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke gebunden.
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Gefährdung von Mensch und Tier durch Antibiotikaresistenzen und der Verantwortung der Tierärzte in Bezug auf die Anwendung und Abgabe von antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln ist das tierärztliche Dispensierrecht in die Diskussion geraten.
Im Rahmen der Verabschiedung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) hat der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung (Drucksache 543/13) gebeten, das Ergebnis einer Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts vorzulegen.
Im Auftrag des BMEL hat das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG AG gemeinsam mit Prof. Dr. med. vet. habil. Rolf Mansfeld, Professor für Bestandsbetreuung und Euterkunde an der Ludwig-Maximilians-Universität in München ein Gutachten erstellt, in dem Vor- und Nachteile sowie Alternativen zum Dispensierrecht analysiert wurden.
Auf der Basis dieses Gutachtens wurden alle Aspekte des tierärztlichen Dispensierrechts am 4. Dezember 2014 im Fachdiskurs mit den betroffenen Interessengruppen diskutiert.