Eckpunkte für ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept für die Tierhaltung

Das vorliegende Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) enthält Vorschläge zur Umgestaltung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle.

In diese Vorschläge zur Umgestaltung sind sowohl die Erkenntnisse aus der Evaluierung der 16. AMG-Novelle, die EU-rechtlichen Vorgaben für eine EU-weite Erfassung von Antibiotikaverbrauchsmengen durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) als auch Erkenntnisse aus einer Studie zu Möglichkeiten zur Reduktion des Erfüllungsaufwands durch Digitalisierung mit einem längerfristigen Umsetzungshorizont eingeflossen.

Analog zum EU-rechtlichen Vorgehen wird in der ersten Stufe, die ab 2023 in Kraft treten soll, nur der Antibiotikaeinsatz bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten adressiert. Neben dem mit der 16. AMG-Novelle etablierten Benchmarkingsystem zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes wird als neues Element die Beobachtung eingeführt. Zentraler Baustein ist die halbjährliche Erfassung von Daten zu jeder Behandlung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten mit antimikrobiellen Arzneimitteln – unabhängig von deren Nutzung oder der Größe des Bestandes, in dem sie gehalten werden.

Die Meldepflicht dieser Daten soll zukünftig beim Tierarzt liegen. Der Meldeinhalt ist für jede Behandlung gleich und wird so festgelegt, dass er für die Erfüllung der folgenden drei Zwecke geeignet ist:

  1. Antibiotikaminimierung
  2. Vergleichende Beobachtung und Bewertung des Antibiotikaeinsatzes über alle Nutzungsarten.
  3. Meldung der Verbrauchsmengen an antimikrobiellen Arzneimitteln an die EMA.

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