Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Die Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (Pharmstoff-VO) enthält Anwendungsverbote und -beschränkungen für bestimmte Stoffe, beispielsweise mit hormonaler, thyreostatischer (schilddrüsenhemmender) und ß-agonistischer (Stoffe, die auch leistungsfördernde Wirkung haben) Wirkung.

Die Pharmstoff-Verordnung gilt ausschließlich für Lebensmittel liefernde Tiere. Sie verbietet auch das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die von Tieren gewonnen wurden, die entgegen der Pharmstoff -Verordnung mit Stoffen behandelt wurden.

Die Neufassung wurde am 10. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt I Seite 1760 und 1768 bekanntgemacht.

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