Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Die Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (Pharmstoff-VO) enthält Anwendungsverbote und -beschränkungen für bestimmte Stoffe, beispielsweise mit hormonaler, thyreostatischer (schilddrüsenhemmender) und ß-agonistischer (Stoffe, die auch leistungsfördernde Wirkung haben) Wirkung.

Die Pharmstoff-Verordnung gilt ausschließlich für Lebensmittel liefernde Tiere. Sie verbietet auch das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die von Tieren gewonnen wurden, die entgegen der Pharmstoff -Verordnung mit Stoffen behandelt wurden.

Die Neufassung wurde am 10. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt I Seite 1760 und 1768 bekanntgemacht.

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Durchgeführte Untersuchungen auf Scrapie an Schafen und Ziegen 2024 (Thema:Tierseuchen)

Die Tabellen informieren über die Anzahl der an Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und der TSE-Überwachungsverordnung durchgeführten Untersuchungen auf Scrapie.

Berichtszeitraum Januar - August 2024

Mehr

Durchgeführte BSE-Tests bei Rindern seit 2001 (Thema:Tierseuchen)

Die Tabellen informieren über die Anzahl der in Deutschland an Rindern durchgeführten Tests für die Jahre 2001 bis 2024 (Stand: August 2024).

Mehr

Lagebild zur Antibiotikaresistenz im Bereich Tierhaltung und Lebensmittelkette 2024 (Thema:Antibiotika)

Das „Lagebild 2024“ bildet Erkenntnisse aus den in den verschiedenen Aktivitäten gesammelten verfügbaren Daten der Jahre 2021 und 2022 zu Antibiotikaabgabe, -einsatz und -resistenzen im Bereich Tierhaltung und Lebensmittelkette ab. Es zeigt damit die wesentlichen Entwicklungen seit Veröffentlichung des vorherigen Lagebilds im Jahr 2021 auf, das die Erkenntnisse der Jahre 2017 bis 2020 zusammengeführt hat.

Mehr