Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Die Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (Pharmstoff-VO) enthält Anwendungsverbote und -beschränkungen für bestimmte Stoffe, beispielsweise mit hormonaler, thyreostatischer (schilddrüsenhemmender) und ß-agonistischer (Stoffe, die auch leistungsfördernde Wirkung haben) Wirkung.

Die Pharmstoff-Verordnung gilt ausschließlich für Lebensmittel liefernde Tiere. Sie verbietet auch das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die von Tieren gewonnen wurden, die entgegen der Pharmstoff -Verordnung mit Stoffen behandelt wurden.

Die Neufassung wurde am 10. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt I Seite 1760 und 1768 bekanntgemacht.

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Informationen zur Maul- und Klauenseuche (MKS) (Thema:Tierseuchen)

Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Virusinfektion der Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. Seit 1988 war die Seuche nicht mehr in Deutschland aufgetreten. Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.

Mehr

Durchgeführte Untersuchungen auf Scrapie an Schafen und Ziegen 2024 (Thema:Tierseuchen)

Die Tabellen informieren über die Anzahl der an Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und der TSE-Überwachungsverordnung durchgeführten Untersuchungen auf Scrapie.

Berichtszeitraum Januar - Dezember 2024

Mehr

Durchgeführte Untersuchungen auf Scrapie an Schafen und Ziegen 2025 (Thema:Tierseuchen)

Die Tabellen informieren über die Anzahl der an Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und der TSE-Überwachungsverordnung durchgeführten Untersuchungen auf Scrapie.

Berichtszeitraum Januar 2025

Mehr