Anwendung von Tierarzneimitteln
Der richtige Umgang mit Tierarzneimitteln betrifft nicht nur Tierärzte sondern auch Tierhalter. Sie tragen eine große Verantwortung, wenn es um die sorgfältige Therapie von Krankheiten bei Tieren geht.
Die Anwendung und Abgabe, aber auch die Lagerung von Tierarzneimitteln unterliegt besonderen Regeln, z. B.:
- Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
- Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
Welche Medikamente dürfen eingesetzt werden? Was gilt es bei "Lebensmittel liefernden Tierarten" zu beachten? Sowohl für Tierärzte als auch für Tierhalter gelten strenge gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Medikamenten bei Tieren. Bei der Behandlung von "Nutztieren" muss auch der Verbraucherschutz berücksichtigt werden. Etwaige Rückstände von Arzneimitteln in Fleisch, Milch oder Eiern müssen gesundheitlich unbedenklich sein.
Deshalb sind bei Lebensmittel liefernden Tieren nach der Anwendung von Arzneimitteln Wartezeiten einzuhalten, bevor von diesen Tieren Lebensmittel gewonnen werden dürfen. Wartezeiten werden im Rahmen der verpflichtenden Zulassung von Tierarzneimitteln so festgelegt, dass nach dem Ablauf dieser Wartezeit keine bedenklichen Rückstandsmengen der angewendeten Tierarzneimittel in dem vom Tier gewonnenen Lebensmittel vorhanden sein können. Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Seite zu Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln.