Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das Ministerium in den sozialen Medien
Tiere
Für die deutsche Landwirtschaft sind Tierzucht und Tierhaltung wichtige Standbeine. Wir verfolgen das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung muss Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen und den Betrieben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive bieten.
Die Tiergesundheit ist dabei wichtig für das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit der Tiere. Dazu tragen sichere Futtermittel, die verantwortungsvolle Anwendung von Tierarzneimitteln und eine effektive Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen bei.
Zentraler Grundsatz des Tierschutzgesetzes für alle Bereiche der Tierhaltung ist: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Das gilt auch für die Privathaushalte, in denen Millionen Haustiere gehalten werden.
Tierschutzkommission des BMEL
Im Jahr 2020 wurde die Tierschutzkommission berufen
Durch die Zunahme des internationalen Handels und die weltweit steigende Nachfrage nach Fleisch, Milch und Eiern steht die Nutztierhaltung ständig vor neuen Herausforderungen.
Für die Haltung von Nutztieren hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorgaben an die Züchtung, Haltung, medizinische Behandlung, Transport und Schlachtung von Tieren gemacht. Sie zielen darauf ab, dass ein Tier seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten und unnötiges Leid sowie Umweltbelastungen vermieden werden.
Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Tierwohl ist ein zentrales Thema im BMEL. Für die Nutztiere, aber auch für Haus- und Versuchstiere haben wir wertvolle Fortschritte erzielt.
Tierzucht und Tierhaltung sind wichtige Standbeine der deutschen Landwirtschaft. Wir verfolgen das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung muss Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen und den Betrieben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive bieten.
Auch Haustiere wollen wir bestmöglich schützen. Das betrifft Hund, Katze und Maus ebenso wie Exoten und Wildtiere. Oft wissen Besitzer zu wenig über die speziellen Bedürfnisse und Besonderheiten ihrer Tiere. Das BMEL hat deshalb gesetzlich geregelt, dass Tierhandlungen ihre Kunden schriftlich über die wesentlichen Bedürfnisse ihres neu erworbenen Tieres informieren müssen.
Die Gesundheit ihrer Tiere zu erhalten ist eine zentrale Aufgabe aller Tierhalter. Tiergesundheit ist die Basis für eine leistungsfähige Landwirtschaft und die Produktion sicherer Lebensmittel. Tiere brauchen für die Erhaltung ihrer Gesundheit gute Haltungsbedingungen, eine wirksame Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten, geeignete Futtermittel sowie wirksame und zugelassene Tierarzneimittel.
Tierarzneimittel wie zum Beispiel Antibiotika sind wichtig für die Behandlung von erkrankten Tieren. Ihr verantwortungsvoller Einsatz dient der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Bevor Tierarzneimittel eingesetzt werden können, müssen sie auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft sein.
Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs werden zunehmend national und international transportiert. Hierfür, aber auch für das Reisen mit Haustieren, gelten klare Regeln. Das gilt auch für das Mitbringen von tierischen Erzeugnissen (zum Beispiel Wurst, Fleisch oder Käse) von Reisen. Die Regelungen dienen dazu, die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern.
Futtermittel dienen der Ernährung von Nutztieren, Haustieren und anderen von Menschen gehaltenen und gefütterten Tieren und tragen damit ganz wesentlich zur Gesunderhaltung und zur Leistungsfähigkeit dieser Tiere bei. Was Nutztiere über die Futtermittel aufnehmen, kann über das Tier auch auf den Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher gelangen.
Die Jagd stellt eine Form der Nutzung wildlebener Tiere dar ähnlich der Fischerei. Die Nutzung von Wildtierbeständen muss sich weltweit – wie alle anderen Wirtschaftsbereiche auch – am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren.
Bundestag und Bundesrat haben den Weg freigemacht für das von Bundesminister Özdemir vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung. Diese soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.
In Deutschland sind Fälle der ASP beim Wildschwein in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten. Am 15. Juli 2021 wurde das Virus erstmals bei gehaltenen Schweinen nachgewiesen. Es gab einzelne ASP-Ausbrüche bei gehaltenen Schweinen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Diese Ausbrüche sind inzwischen getilgt und die damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen sowie die Sperrzonen aufgehoben worden. Momentan gibt es nur ASP-Fälle bei Wildschweinen.
Wenn der Urlaub vor der Tür steht und die Planung für die freien Tage beginnt, dann sollten sich Tierbesitzer folgende Fragen stellen: Nehme ich mein Haustier mit auf Reisen oder gebe ich es für die Zeit in andere Hände? Was muss ich beachten, wenn ich aus meinem Urlaubsland ein Haustier mit in die Heimat bringe?
Ariane Désirée Kari ist die erste Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz. Sie soll einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Tierschutzes sowie zur Förderung des Austausches zwischen Bund, Ländern und Verbänden im Tierschutzbereich leisten.
Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung wurde 2019 eingerichtet. Es wird nach seinem Vorsitzenden, Bundeslandwirtschaftsminister a.D. Jochen Borchert, auch "Borchert-Kommission" genannt.
Die natürliche, aber auch die vom Menschen geschaffene und genutzte biologische Vielfalt, die so genannte Agrobiodiversität, geht zurück. Diese Entwicklung zeigt sich weltweit – auch in Deutschland. Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt und Biodiversität sind auch für die Nahrungsmittelerzeugung zentrale Zukunftsaufgaben .
Seit dem 1. Januar 2022 ist das routinemäßige Kükentöten verboten. Die ab 2024 geltenden Regelungen zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei sollen angepasst werden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium zeichnet regelmäßig Arbeiten im Bereich der Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch aus. Gesucht werden insbesondere Methoden oder Verfahren, die Tierversuche ersetzen oder ihre Anzahl verringern können.
Die Leiter der Veterinärdienste Frankreichs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:
Die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit werden seit Juli 2014 erfasst und seit März 2015 zweimal jährlich, jeweils zum 31. März und zum 30. September, vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht.
Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist im Jahr 2014 ein "Benchmarking-System" als Instrument zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung etabliert worden. Dieses sog. Antibiotikaminimierungskonzept ist mit dem Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz - TAMG) im Jahr 2021 fortgeführt sowie durch Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2022 auf weitere Nutzungsarten ausgeweitet worden. Kerngedanke ist der Vergleich der individuellen Therapiehäufigkeit eines Betriebes mit Kennzahlen zur bundesweiten Therapiehäufigkeit. Der Vergleich erfolgt getrennt nach Nutztierarten und Altersklassen.