Tierkennzeichnung

Rinder, Einhufer, Schweine, Schafe und Ziegen sind aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union zu kennzeichnen. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung bis zur Aufzucht zurückverfolgt werden. Die Rückverfolgbarkeit ist Grundlage für die Aufklärung von Krisen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, BSE) und das zentrale Element zum Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie dient letztendlich der Gesunderhaltung der Tierbestände und auch der Lebensmittelsicherheit.

Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 vom 17. Februar 2015 regelt die Identifizierung von Einhufern (Pferde, Esel, Zebra und deren Kreuzungen). Diese umfasst die Erstellung eines Equidenpasses und die elektronische Kennzeichnung durch Transponder ("Mikrochip").

Fohlen und Pferd stehen auf einer Wiese Pferd mit Fohlen
© Kseniya Abramowa - stock.adobe.com

So entsteht eine lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass.

Ein weiteres Element der EU-Verordnung ist die Schaffung einer Datenbank für die Einhufer. Neben den Modulen "Rind", "Schwein", "Schaf und Ziege" wurde in der bestehenden Zentralen Datenbank Hi-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) ein weiteres Modul "Einhufer" aufgebaut.

Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen

Sie finden nachfolgend Muster der in den Deutschland verwendeten Ohrmarken, Tierpässe und Bestandsregister für die Kennzeichnung und Registrierung von

  • Rindern
    gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 und
  • Schafen und Ziegen
    gemäß der Verordnung (EG) Nummer 21/2004.

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