Afrikanische Schweinepest (ASP): Informationen zu Fällen in Deutschland

Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich – vereinzelt Bestände mit gehaltenen Schweinen betroffen

In Deutschland sind Fälle der ASP beim Wildschwein in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten. Ein erster Fall ist im September 2020 bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße bekannt geworden. Bisher konnte eine weitere Ausbreitung der Tierseuche verhindert werden. Weitere Bundesländer sind somit nicht betroffen. Am 15. Juli 2021 wurde das Virus erstmals bei gehaltenen Schweinen nachgewiesen. Es gab einzelne ASP-Ausbrüche bei gehaltenen Schweinen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Diese Ausbrüche sind inzwischen getilgt und die damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen sowie die Sperrzonen aufgehoben worden. Momentan gibt es nur ASP-Fälle bei Wildschweinen.

(Genauere Informationen zu den jeweiligen Fällen finden Sie in den unten angefügten Pressemitteilungen und beim TSIS - TierSeuchenInformationsSystem).

Das BMEL betont:

  • Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich.
  • Auch vom Verzehr von gegebenenfalls kontaminiertem Fleisch geht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit aus.
  • Schweine erkranken jedoch schwer an der ASP und die Krankheit ist für die Tiere fast immer tödlich.
  • Die Tierseuche wird durch Wildschweine und gehaltene Schweine übertragen, aber auch durch Lebensmittel, Jagdgegenstände, Futter, Kleidung, Schuhe und andere Gegenstände, die in der Landwirtschaft, bei der Jagd oder Freizeitbeschäftigungen genutzt werden.

Umfangreiche Präventions- und Aufklärungsarbeit durch das BMEL

Bereits vor Ausbruch der ASP in Deutschland hat das BMEL neben umfangreicher Präventions- und Aufklärungsarbeit, Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen. Durch Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz wurde dafür gesorgt, dass die nach Landesrecht zuständigen Behörden im Ausbruchsfall folgende Anordnungen treffen können:

  • Einschränkungen des Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete,
  • Absperrung eines bestimmenden Gebietes,
  • Beschränkungen oder Verbote der Jagd,
  • Beschränkungen oder Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, um örtliche Bewegungen von infizierten Wildschweinen zu vermeiden,
  • Anlegen von Jagdschneisen und die vermehrte Fallwildsuche, um die Möglichkeit der Infektion von gesunden Wildschweinen zu minimieren,
  • Möglichkeit, dass gegebenenfalls Dritte (z.B. Forstbeamte oder Berufsjäger) beauftragt werden, eine verstärkte Bejagung durchzuführen.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf. Diese für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich - ausgehend von östlich an die EU angrenzenden Ländern - zusehends in Europa.

So hat sich die ASP in Europa verbreitet

Das Hauptverbreitungsgebiet der ASP sind afrikanische Länder südlich der Sahara. Vermutlich wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Im Juni 2007 wurden die ersten ASP-Ausbrüche aus Georgien gemeldet. Als Ursache wird die illegale Entsorgung von Speiseabfällen vermutet, die das ASP-Virus enthielten. In der nachfolgenden Zeit breitete sich die ASP in Georgien und von dort aus immer weiter westwärts aus.

Verbreitung der ASP: Animierte Karten

Karte von Europa mit Orten, wo die Afrikanische Schweinegrippe ausgebrochen ist ASP-Verbreitung in Europa

Orte in Europa mit ASP-Ausbreitung

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellt Karten zur Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest online bereit, darunter auch ein Video, das die Ausbreitung der ASP und die Restriktionsgebiete in Europa seit 2007 im Zeitablauf zeigt.

Ein seit der erstmaligen Feststellung der ASP bei Wildschweinen im Juni 2017 in Tschechien aufgetretenes ASP-Geschehen konnte durch die Ergreifung intensiver Maßnahmen eingedämmt werden, so dass Tschechien im Oktober 2018 in Bezug auf Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH, vormals OIE) das ASP-Ausbruchsgeschehen für erloschen erklärt hat. Seit Februar 2019 galt Tschechien auch gemäß der EU-Regularien wieder als frei von ASP. Anfang Dezember 2022 kam es zu einem erneuten Eintrag der ASP nach Tschechien.

In der belgischen Provinz Luxemburg - im Dreiländereck Frankreich-Luxemburg-Belgien, etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt - wurde am 13. September 2018 ASP bei tot aufgefundenen Wildschweinen festgestellt. Speerzonen wurden eingerichtet und unter anderem Wildzäune zur Abgrenzung des Geschehens - welches allein die Wildschweinpopulation betraf - errichtet. Belgien gilt inzwischen wieder als frei von ASP.

Seit dem 14. November 2019 wurden Fälle von ASP bei Wildschweinen auch im Westen Polens nachgewiesen. Die ersten Nachweise erfolgten etwa 80 Kilometer von der deutschen-polnischen Grenze entfernt.

Nachweise des ASP-Virus bei Wildschweinen in bisher freien Gebieten in Italien (Piemont und Ligurien) aus dem Januar 2022 deuten auf einen Eintrag des Erregers hin. Der nachgewiesene Serotyp entspricht – anders als der seit Jahren in Sardinien endemisch vorhandene Erreger - dem derzeit in Osteuropa vorkommenden Serotyp. Entsprechende Maßnahmen wie z. B. die Einrichtung von Sperrzonen um die Kadaverfundorte und epidemiologische Ermittlungen – auch mit Unterstützung durch Experten der EU-Kommission – wurden umgehend veranlasst.

Maßnahmen bei ASP-Ausbrüchen bei gehaltenen Schweinen

Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden führen die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung durch. Das FLI unterstützt die epidemiologischen Untersuchungen. Auch bei einem Ausbruch der ASP bei gehaltenen Schweinen werden Sperrzonen um die betroffenen Gebiete eingerichtet. Für diese gelten unter anderem Verbringungsbeschränkungen für lebende Schweine und deren Erzeugnisse.

Die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch besteht weiterhin, da das geltende Tiergesundheitsrecht zwar Verbringungen aus diesen Sperrzonen grundsätzlich verbietet, jedoch Ausnahmemöglichkeiten unter Auflagen (z. B. Untersuchung der Schweine) vorsieht.

Lebensmittel als Infektionsquelle

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher für Wildschweine unzugänglich entsorgt werden.

Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende - auch Jagdreisende - und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und entsprechende Hygienemaßnahmen beachten.

ASP: Vorsorge und Aufklärung sind weiterhin wichtig

Das BMEL steht in engem Kontakt mit den Bundesländern und den einschlägigen Verbänden. Bestehende Aufklärungs- und Überwachungsmaßnahmen wurden intensiviert und werden regelmäßig der Situation angepasst. Das BMEL hat darüber hinaus erneut eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Jäger und Landwirte, insbesondere Schweinehalter, osteuropäischer Arbeitnehmer sowie von Reisenden - auch durch eine intensivierte Pressearbeit - veranlasst. Außerdem engagiert sich das BMEL für einen regen Austausch in Bezug auf ASP mit den am aktiven Seuchengeschehen angrenzenden Ländern Polen und Tschechien. Dabei geht es insbesondere um Fragen einer engeren Zusammenarbeit in den Grenzregionen und besseren Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP. Hierzu fanden bereits einige Treffen auf Minister- und Fachebene statt.

Eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben. Deshalb findet eine verstärkte Beprobung auf das Virus der ASP sowohl von gehaltenen als auch von Wildschweinen statt.

Eine bessere Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags der ASP in den Beständen mit gehaltenen Schweinen durch die zuständigen Länder hält das BMEL für zwingend erforderlich - auch in Kleinstbetrieben.

Afrikanische Schweinepest: Infografiken zur ASP für Reisende, Landwirte und Jäger - in verschiedenen Sprachen

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