Wichtige Informationen für Reisende zur Aviären Influenza (Geflügelpest / Vogelgrippe)

Die Aviäre Influenza ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung, die in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen kann. Einige besonders pathogene Erregerstämme können auch für Menschen gefährlich sein.

Bitte beachten Sie bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union, dass es zahlreiche Gefahren der Ver- und Einschleppung von Aviärer Influenza gibt. Eine solche Verschleppung kann zum Beispiel über illegal eingeführte Wildvögel, Vogel- bzw. Jagdtrophäen, Federn und Geflügelprodukte (Lebensmittel und Futtermittel) erfolgen. Bitte vermeiden Sie im Reiseland, insbesondere, wenn dort bekanntermaßen die Aviäre Influenza auftritt, direkte Tierkontakte und verzichten Sie auf den Besuch von Geflügelmärkten.

Reisenden, die aus Drittländern in die EU einreisen, ist es verboten, Geflügel, Geflügelfleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse mitzuführen!

Der Eingang solcher Tiere und Waren ist unter Einhaltung der veterinärrechtlichen Einfuhrvorschriften für den Handel lediglich über eine zugelassene Grenzkontrollstelle erlaubt. Dadurch wird sichergestellt, dass Tiere und Waren nur aus zugelassenen Drittländern unter Verwendung vorgeschriebener Veterinärbescheinigungen in die Europäische Union verbracht werden.

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Informationsblätter für Reisende stehen Ihnen in folgenden Sprachen als PDF-Datei zur Verfügung

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel tierischer Herkunft

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