Milzbrand

Milzbrand oder auch Anthrax ist eine oft tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die vorwiegend pflanzenfressende Tiere betrifft. Die Bezeichnung Milzbrand ergibt sich aus der Beobachtung, dass bei kranken Tieren die Milz häufig wie "verbrannt" aussieht. Da sich auch Menschen infizieren können, spricht man von einer Zoonose.

Die Erkrankung wird durch das sporen- und toxinbildende Bakterium Bacillus anthracis verursacht, ist weltweit verbreitet und zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und Zoonosen.

Der Erreger bildet Dauerformen, sog. Sporen, die weder durch Fäulnis, durch Eintrocknen noch beim Gerben von Häuten vernichtet werden. Vor Jahrzehnten war es üblich, verendete Tiere oder tierische Abfälle zu vergraben (sog. Wasenplätze). Da Milzbrandsporen über ca. 60-150 Jahre im Erdboden lebensfähig bleiben, können sie, wenn sie an die Erdoberfläche gelangen (durch Ausgrabungen, Überschwemmungen), erneut Tiere über das Futter infizieren und zu einer Milzbranderkrankung führen.

Milzbrand kann weiterhin durch tierische Rohprodukte ausländischer Herkunft eingeschleppt werden. Insbesondere trockene Häute oder Felle von Ziege, Schaf, Rind und Pferd, und die von diesen Tieren gewonnenen Haare, Wolle oder Schweinsborsten können mit Sporen kontaminiert sein.

Betroffene Tiere

Insbesondere gefährdet sind pflanzenfressende Klauentiere, wie Rinder, Schafe, Ziegen, aber auch Huftiere, wie Pferde. Auch Raubtiere können sich durch das Fressen von infizierten Kadavern anstecken.

Insbesondere Haus- und Wildwiederkäuer sind hochempfindlich für Milzbrand. Schweine, Fleischfresser und auch Menschen sind eher mäßig empfänglich. Vögel (Ausnahme Strauß) gelten als nahezu unempfänglich für Milzbrand.

Übertragung

Bei Tieren

Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich über erregerhaltiges Futter, das mit aus dem Erdreich stammenden Milzbrandsporen verunreinigt ist. Eine Übertragung von Tier zu Tier ist außerordentlich selten.

Auf den Menschen

Milzbrand kommt beim Menschen in Deutschland sehr selten vor. Der Mensch erkrankt vorwiegend an Hautmilzbrand und infiziert sich hauptsächlich durch direkten oder indirekten Kontakt (Schmutz- und Schmierinfektion) mit infizierten Tieren oder tierischen Produkten. Ein berufsbedingtes Infektionsrisiko kann bei Personen bestehen, die direkt mit dem Erreger im Labor arbeiten oder die sich mit der Be- und Verarbeitung tierischer Produkte (z. B. Tierhäute, Felle, Knochen) beschäftigen. Eher selten sind Infektionen durch den Verzehr von sporenhaltigem nicht erhitztem Fleisch bzw. entsprechender Produkte. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt.

Verbreitung

Milzbrand kommt weltweit vor, bevorzugt in wärmeren Klimazonen (Südosteuropa, Südamerika, Afrika, Südostasien). Meistens sind Viehzuchtbetriebe (und hier besonders Wiederkäuer) betroffen. In industrialisierten Ländern tritt Milzbrand sehr selten auf.

Auch in Deutschland tritt Milzbrand nur noch sporadisch auf. Hierbei handelt es sich meist um Gebiete in Flussniederungen, die häufigen Überschwemmungen ausgesetzt sind, wobei ehemaligen Gerbereien und sogenannten Wasenplätzen besondere Bedeutung zukommt. Die Krankheit ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland zahlenmäßig beträchtlich zurückgegangen, weil die an Milzbrand erkrankten Tiere in den Tierkörperbeseitigungsanstalten unschädlich beseitigt werden, die Einfuhr von Tierhäuten und Knochen überwacht wird und die Einfuhr von Knochen- und Fleischmehl (Material der Kategorie 1 und 2) aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union nicht möglich ist. Im Zeitraum von 2000 bis 2014 wurden 4 Milzbrandausbrüche bei Tieren angezeigt.

Bekämpfung

Die Bekämpfung des Milzbrandes in Tierbeständen erfolgt in Deutschland nach der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand. Wie bei allen Krankheiten bei Tieren auf der Liste der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE gelten weltweit strenge Bekämpfungsmaßnahmen.

Beim Tier erfolgt in der Regel keine Behandlung. Ist in einem Tierbestand der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs von Milzbrand amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenkranken und seuchenverdächtigen Tiere anordnen.

Wenn bei Personen ein begründeter Verdacht auf eine Infektion besteht, sollte mit einer Behandlung so früh wie möglich begonnen werden. Die Entscheidung hierüber und über die Dosierung und Dauer wird durch den behandelnden Arzt festgelegt.

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