Maul- und Klauenseuche (MKS)
Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Virusinfektion der Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Die Seuche ist weltweit verbreitet. Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. Seit 1988 war die Seuche nicht mehr in Deutschland aufgetreten. Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.
Aktuell
Die zuständige Behörde in Brandenburg hat Sperrzonen (Schutzzone mit mindestens drei Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb, Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb) eingerichtet, aus denen u.a. der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten ist. Die Tierhaltungen innerhalb der Sperrzonen sowie ermittelte Kontaktbetriebe wurden untersucht, um die Ursache und das Ausmaß des Infektionsgeschehens festzustellen und im Fall der Feststellung weiterer infizierter Betriebe möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die EU-Kommission hat mit einem Durchführungsbeschluss vom 11.2.2025 das weitere Vorgehen im Hinblick auf die tiergesundheitlichen Sperrzonen festgelegt. Der Beschluss wurde möglich, weil die Tierseuchenmaßnahmen zügig umgesetzt wurden und es zu keiner weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens kam. Die 3-Kilometer-Schutzzone wird ab sofort aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. Diese gilt noch bis zum 24. Februar weiter. Im Anschluss gelten dann die Überwachungsmaßnahmen bis zum 11. April in einer kleineren Zone.
Zunächst war in den Ländern Brandenburg und Berlin ein "Stand Still" für Klauentiere angeordnet worden, also ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere, die für MKS empfänglich sind – im Land Brandenburg bis 17.1.2025, im Land Berlin bis 27.1.2025. Ein "Stand Still" ist wichtig, um relevante Erkenntnisse über das Ausbruchsgeschehen gewinnen und damit eine weitere Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche verhindern zu können. In Berlin wurden der Zoo (bis 24.1.2025) und der Tierpark geschlossen, auf der Grünen Woche (17.1.-26.1.2025) in Berlin wurden keine Klauentiere ausgestellt.
Neben diesen Maßnahmen finden bereits seit dem Tag der Feststellung des Ausbruchs Beratungen der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung statt. Das BMEL hat zudem den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und berät mit den Bundesländern sowie der EU über das weitere Vorgehen. Der zuständige Ausschuss im Bundestag kam am Mittwoch, den 15.01.2025, zu einer Sondersitzung zusammen. Auch fand bereits ein Austausch mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsbranche statt.
Nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut den Serotyp des Virus identifiziert hat, kann dank der vorhandenen MKS-Vakzinebank (Impfstoffbank) der passende Impfstoff in kurzer Zeit und ausreichender Menge hergestellt werden (Aktivierung der Impfreserve). Brandenburg hat mittlerweile die Aktivierung dieser Impfreserve beantragt, um für alle denkbaren Szenarien gerüstet zu sein und, falls Impfungen notwendig werden sollten, schnell reagieren zu können. Die Aktivierung der Impfreserve zum jetzigen Zeitpunkt dient der Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche, da von der Aktivierung bis zu einer möglichen Bereitstellung des Impfstoffes mindestens sechs Tage benötigt werden. Die Aktivierung der Impfreserve ist noch keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz des Impfstoffes. Der Einsatz wird nur bei einer weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens erwogen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende, in der Regel nicht tödliche Viruserkrankung von Klauentieren, die jedoch auch bestimmte andere Arten betreffen kann.
- Die MKS ist weltweit verbreitet. In der Europäischen Union ist allerdings die MKS seit einigen Jahren nicht mehr präsent.
- Die MKS ist eine vesikuläre Erkrankung der Klauen, der Maulschleimhaut und des Euters, die klinisch nicht von anderen vesikulären Erkrankungen unterschieden werden kann. Daher ist die Labordiagnostik zur Abklärung von Verdachtsfällen entscheidend.
- Das Virus wird leicht durch belebte und nicht belebte Vektoren übertragen, insbesondere durch Tiere in der Inkubationszeit oder klinisch betroffene Tiere und deren Erzeugnisse. Es kann sich aber auch über große Entfernungen mit der Luft ausbreiten.
- Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben.
- MKS ist für den Menschen nicht gefährlich. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen geht keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch bzw. von Milchprodukten aus. Erfahrungen aus MKS-Seuchengeschehen in der Vergangenheit stützen diese Einschätzung. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen bei Menschen beschrieben, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. mit dem MKS-Virus hatten. In diesen seltenen Fällen kam es zu gutartig verlaufenden Erkrankungen.
Die MKS ist eine gelistete Seuche bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Die Seuche hat das Potenzial für eine sehr schnelle Ausbreitung unabhängig von nationalen Grenzen. Sie kann schwerwiegende tiergesundheitliche und sozioökonomische Auswirkungen haben und infolge von Einschränkungen beim internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen schwere wirtschaftliche Verluste verursachen.
Maßnahmen beim Ausbruch
Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden führen die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung durch. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unterstützt die epidemiologischen Untersuchungen. Bei einem Ausbruch werden Sperrzonen um die betroffenen Betriebe eingerichtet. Für diese gilt ein grundsätzliches Verbringungsverbot für empfängliche Tiere und deren Erzeugnisse. Eine Möglichkeit der Verbringung von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen besteht auf der Grundlage behördlich genehmigter Ausnahmen weiterhin.
Informationen & Maßnahmen der zuständigen Länder
Informationen & Maßnahmen der EU
- Informationen der Europäischen Kommission zum aktuellen Ausbruch (Englisch)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 der Kommission vom 11. Februar 2025 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche in Deutschland und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/18
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/186 der Kommission vom 24. Januar 2025 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche in Deutschland und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/87
Fachinformationen
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): Risikoeinschätzung zur Bewertung der Infektiosität von pasteurisierter Milch für MKS-empfängliche Tiere
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Maul- und Klauenseuche bei Paarhufern: Keine Gefahr für den Menschen durch Lebensmittelverzehr
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): FAQ Impfung gegen Maul- und Klauenseuche
- Landwirtschaftliche Rentenbank: Öffnung des Programms "Liquiditätssicherung" für Schäden durch die Maul- und Klauenseuche
- Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Maul- und Klauenseuche
- Informationen des Instituts für Virusdiagnostik (IVD) zur Maul- und Klauenseuche
Allgemeine rechtliche Bestimmungen
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Landtieren und Bruteiern innerhalb der Union
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen
- Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung)
Weiterführende Informationen des BMEL
- Fragen und Antworten zur Maul- und Klauenseuche (MKS)
- Weiterer Fortschritt im Kampf gegen Maul- und Klauenseuche
- Brandenburg stellt Antrag zur Aktivierung der Impfstoff-Datenbank wegen Maul- und Klauenseuche
- Maul- und Klauenseuche: Europäische Kommission schafft Grundlage für Regionalisierung
- Schäden durch den von Ausbruch der Maul- und Klauenseuche minimieren
- Update zur Maul- und Klauenseuche in Brandenburg: Friedrich-Loeffler-Institut bestimmt Serotyp des in Brandenburg gefundenen Virus
- BMEL ruft Zentralen Krisenstab wegen Maul-und-Klauenseuche ein