Aufbau des öffentlichen Veterinärwesens auf der Bundesebene
Der Aufbau und die Verteilung der Kompetenzen des öffentlichen Veterinärwesens in der Bundesrepublik Deutschland sind entsprechend dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland geregelt.
Auf Bundesebene ist das Veterinärwesen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zugewiesen.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Rochusstraße 1
D-53123 Bonn
Telefon: .(+49) 228 / 99 529 - 0
Fax: (+49) 228 / 99 529 - 42 62
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Im Ministerium ist es in der Abteilung (3): Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit insbesondere in der Unterabteilung (32) "Tiergesundheit, Tierschutz" angesiedelt.
Die Unterabteilung 32 gliedert sich in die Referate:
- Referat 321: Tierschutz
- Referat 322: Tiergesundheit
- Referat 323: Tierseuchen - EU-Handel, internationale Fragen, Krisenzentrum
- Referat 324: Veterinärangelegenheiten beim Export
- Referat 325: Rechtsangelegenheiten der Abteilung 3, Recht der Veterinärberufe
- Referat 326: Tierarzneimittel, Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen in Lebensmitteln
In der Unterabteilung 31 "Sicherheit der Lebensmittelkette" sind folgende Bereiche untergebracht:
- Futtermittelsicherheit, Tierernährung
- Fleisch und Lebensmittelhygiene
- Lebensmittelüberwachung und
- Krisenmanagement bei lebensmittelbedingten Krisen
Der jeweilige Leiter der Unterabteilung 32 ist gleichzeitig Delegierter beim Internationalen Tierseuchenamt (OIE) und Chief Veterinary Officer (CVO) der Bundesrepublik Deutschland.
In Deutschland ist für die Zulassung von Tierarzneimitteln das Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BVL) zuständig.
Im Bereich der Bundeswehr werden alle Belange des Veterinärwesens durch die Sanitätsoffiziere Veterinär wahrgenommen.
Auf Bundesebene ressortiert das Veterinärwesen im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg).
Stauffenbergstraße 18
D-10785 Berlin
Telefon: (+49) 30 / 1824 24873
Fax: (+49) 30 / 1824 03693
E-Mail: BMVgEBUIII3@bmvg.bund.de
Referat: Einsatzbereitschaft und Unterstützung (EBU) III 3
Das Veterinärwesen der Bundeswehr umfasst die Gesamtheit der Einrichtungen und Maßnahmen
zum Schutz der Soldaten vor speziellen Gefahren und Schädigungen durch
- Verhütung der Übertragung von Tierkrankheiten und -infektionen, die auf den Menschen übertragbar sind,
- Untersuchung und Bewertung von Lebensmitteln tierischer Herkunft,
- mikrobiologische Untersuchung aller Lebensmittel und Bedarfsgegenstände,
- Überwachung von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung;
- zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere im Bereich der Bundeswehr,
- zur Behandlung/Bekämpfung ihrer Krankheiten/Seuchen;
- zur Verhütung der aus diesen Krankheiten/Seuchen für die Tierbestände, das Bundesvermögen und die Volkswirtschaft entstehenden Gefahren.
Dem Veterinärwesen auf Bundesebene obliegt die vielfältige Rechtsetzung auf allen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Gebieten sowie der Kontakt zu den Veterinärverwaltungen anderer Staaten, ferner die Wahrnehmung der fachlichen Interessen und Aufgaben innerhalb der Europäischen Union (EU). In veterinärrechtlichen Gesetzen und Verordnungen werden alle notwendigen Maßnahmen, die sich aus den Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens ergeben, für das Bundesgebiet selbst und gegenüber anderen Staaten getroffen und die Durchführung dieser Maßnahmen zusammen mit den Bundesländern koordiniert; dies gilt auch für die Transformation von EU-Recht in nationales Recht. An der Rechtsetzung der das öffentliche Veterinärwesen berührenden Gebiete wirken die Veterinärdienststellen des Bundes mit.
Krisenmanagement "Tierseuchen"
Beim BMEL ist das Nationale Krisenzentrum Tierseuchen angesiedelt, dessen Leiter gleichzeitig Leiter der Task Force Tierseuchenbekämpfung ist. Die Task Force Tierseuchenbekämpfung, die für hochkontagiöse und neuartige Tierkrankheiten zuständig ist, besteht aus den für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Referenten des Bundes und der Länder. Sie ist seit dem 1. April 2004 vollständig operativ.
Die Organisation des Krisenmanagements Tierseuchen in Deutschland gliedert sich wie folgt:
1. Nationales Krisenzentrum Tierseuchen
Aufgaben des Nationalen Krisenzentrums
- Beobachtung und Bewertung der Tierseuchensituation im Inland und Ausland
- Tierseuchenabwehr gegenüber Mitgliedstaaten und Drittländern
- Krisenplan Tierseuchen (Deutschland) und Krisenplanung der EU-Mitgliedstaaten
- Vorbereitung und Durchführung von Seuchenfallübungen
- Angelegenheiten der Sachverständigengruppe Tierseuchenbekämpfung einschließlich epidemiologischer Untersuchungen bei Ausbrüchen insbesondere anzeigepflichtiger Seuchen (Ausbruchepidemiologie)
- Angelegenheiten und Geschäftsführung der "Task Force" Tierseuchenbekämpfung
- Angelegenheiten und Geschäftsführung des Zentralen Krisenstabes auf Ebene der Staatssekretäre und der Fachebene unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftskreise und von Sachverständigen
2. Task Force Tierseuchenbekämpfung als Bund-Länder Arbeitsgruppe mit Arbeitsstab
Aufgaben der Task Force Tierseuchenbekämpfung
- Empfehlungen zur Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen, insbesondere im Hinblick auf länderübergreifende und grenzüberschreitende Belange,
- Sammlung und Bewertung epidemiologischer Erkenntnisse,
- Erstellung einer Übersicht über die Standards der Länder für die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung sowie Empfehlungen zur Aktualisierung dieser Standards,
- Vorschläge für die Einrichtung und den Betrieb schneller, insbesondere länderübergreifender Informationswege, auch im Hinblick auf Informationspflichten gegenüber der Europäischen Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten und Drittländern,
- Erstellung und Pflege einer Liste von Personen, die im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts eines Ausbruchs einer hochkontagiösen Tierseuche (Krisenfall) den betroffenen Ländern zur Personalverstärkung zur Verfügung stehen,
- Pflege und Fortschreibung der "Handbücher Tierseuchenbekämpfung" insbesondere im Hinblick auf die praktische Vollzugstätigkeit,
- Vorschläge zur Koordinierung diagnostischer Kapazitäten,
- Vorschläge zur Durchführung von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen sowie länderübergreifender Übungen und Trainingsprogramme,
- Empfehlungen hinsichtlich der Einrichtung mobiler Bekämpfungs-zentren,
- Erstellung und Pflege einer Liste in der Tierseuchenbekämpfung erfahrener Spezialisten zur Verwendung in einer Expertengruppe aus Vorschlägen des Bundes und der Länder für ihren jeweiligen Bereich,
- im Krisenfall Benennung der Mitglieder der Expertengruppe.
Krisenmanagement "Lebensmittelsicherheit"
Das BMEL hat ferner für den Fall einer Krise im Bereich der Lebensmittelsicherheit strukturierte Verfahrensabläufe und interne Aufgabenverteilung sowie eine transparente Darstellung der Schnittstellen in Krisenzeiten geschaffen. Hierzu wurde ein interner Leitfaden zum "Krisenmanagement Lebensmittelsicherheit" erarbeitet.
Der Leitfaden des BMEL legt Prinzipien fest, an denen sich die Abläufe zur Krisenbewältigung im Bereich der Lebensmittelsicherheit auf Bundesebene, auch im Verhältnis zum Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie zum Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) orientieren.
Der Leitfaden enthält Kriterien zur Beurteilung von möglichen Krisenszenarien hinsichtlich ihres Krisenpotenzials und soll dadurch präventiv das Erkennen solcher Situationen erleichtern.
Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
Durch Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wurden auf Bundesebene ab 2002 Risikobewertung und Risikomanagement im Bereich Verbraucherschutz getrennt und zwei neue Institutionen geschaffen:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das BVL ist die Managementbehörde und ist zuständig für das Risikomanagement. Es fungiert als Lagezentrum für den Krisenstab "Lebensmittelsicherheit" und kann in diesem Zusammenhang im Rahmen von Tasks Forces operative Aufgaben im Rahmen des Krisenmanagements (Lebensmittel/ Futtermittel) übernehmen. Ferner wird es als Kontaktstelle für das Lebensmittel- und Veterinäramt (LVA) der Europäischen Kommission und das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid alert system for food and feed - RASFF) tätig. Darüber hinaus ist es Zulassungsbehörde für neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, Tierarzneimittel und Pflanzenschutzmittel.
Das BVL wirkt an Allgemeinen Verwaltungsvorschriften mit, koordiniert die Vorbereitung und Begleitung von Überwachungsprogrammen und ist Geschäftsstelle von Bund-Länder-Ausschüssen zur Lebensmittelsicherheit.
Beim BVL ist das Nationale Referenzlabor für Rückstandskontrollen bei Lebensmitteln und Futtermitteln angesiedelt, das gleichzeitig europäisches Gemeinschaftsreferenzlabor ist.
Das BVL arbeitet eng sowohl mit dem BMEL als auch den Ländern zusammen.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Das BfR ist zuständig für die wissenschaftliche Risikobewertung und Risikokommunikation im Rahmen des Verbraucherschutzes. Das BfR berät das BMEL und das BVL in wissenschaftlichen Fragen der Sicherheit von Lebensmitteln, Stoffen und Produkten. Es erarbeitet wissenschaftliche Gutachten zur Lebensmittelsicherheit und zum Verbraucherschutz auch in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.
Weitere Einrichtungen des BMEL mit Bezug zum öffentlichen Veterinärwesen
Im Bereich Tierseuchenbekämpfung fungiert das Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) als Bundesoberbehörde. Hier sind circa 30 Nationale Referenzlaboratorien angesiedelt. Das FLI ist auch zuständig für die Unterstützung der Veterinärbehörden bei epidemiologischen Untersuchungen im Falle von Tierseuchenausbrüchen. Im FLI wird das nationale TierseuchenNachrichtenSystem (TSN) betrieben. Seine Aufgabe sind die Forschung über Tierseuchen- und Zoonosenerreger sowie über deren Epidemiologie. Daneben werden seit der Neuordnung des Forschungsbereichs auch veterinärmedizinische Fragen aus den Gebieten Tierschutz, Tierzucht und Tierernährung bearbeitet.
In der Frage der Lebensmittelqualität kann das BMEL auch noch das Max Rubner-Institut - Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel zu Rate ziehen.