Das öffentliche Veterinärwesen

In Deutschland sorgen beamtete Tierärzte als Teil des öffentlichen Veterinärwesens mit einem breiten Aufgabenspektrum für den Schutz von Tier und Mensch. Aufgabe der Veterinärbehörden ist es zum Beispiel, Tierseuchen zu verhüten und zu bekämpfen, die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Krankheitserreger tierischen Ursprungs zu schützen, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu erhalten und Leiden der Tiere zu verhüten. Aber sie sollen auch vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft schützen. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, die Umwelt vor schädlichen Einflüssen zu bewahren, die von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können.

Aufgaben

Für das öffentliche Veterinärwesen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allgemeinwohl übergeordnete und bestimmende Verpflichtungen.

Die grundlegenden Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesen sind:

  • Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von übertragbaren Krankheiten der Tiere,
  • Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten,
  • Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden.
  • Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft,
  • Schutz der Umwelt vor den von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehenden schädlichen Einflüssen,

Die Aufgaben des Veterinärwesens decken somit das Prinzip "vom Stall bis zum Tisch", als grundlegendes Prinzip der Lebensmittelsicherheit, vollständig ab. Die Aufgaben werden in Abstimmung mit anderen Fachverwaltungen, vor allem mit der Gesundheitsfachverwaltung und der Landwirtschaftsverwaltung, durchgeführt. Verantwortlich für die Durchführung ist die Veterinärfachverwaltung.

Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen

Die Veterinärfachverwaltung ist für die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten im Inland und die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland verantwortlich (staatliche Tierseuchenbekämpfung). Sie trägt Mitverantwortung für einen seuchenfreien Tierbestand innerhalb der Europäischen Union, beispielweise in Form veterinärrechtlicher Kontrollen an den deutschen Außengrenzen der Gemeinschaft.

Den von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Gesundheitsfachverwaltung wird über Beobachtungen, die für deren Tätigkeit von Bedeutung sind, unterrichtet.

Allgemeiner Tiergesundheitsschutz

Außerhalb der staatlichen Tierseuchenbekämpfung werden Aufgaben zur Sicherung und Verbesserung der Tiergesundheit (allgemeiner Tiergesundheitsschutz) in der Regel von Tiergesundheitsdiensten durchgeführt. Die Tiergesundheitsdienste (Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schaf-, Geflügel-, Eutergesundheitsdienste und andere) führen regelmäßig Kontrolluntersuchungen durch und beraten in Fragen der Tierhaltung, der Tierhygiene, der Stallhygiene, der Stallbautechnik und der Fütterung. Soweit die Veterinärfachverwaltung keine eigenen Tiergesundheitsdienste unterhält, wirkt sie in den Tiergesundheitsdiensten nichtstaatlicher Einrichtungen mit oder ergänzt bzw. unterstützt diese.

Darüber hinaus werden die Tierbestände von privaten praktizierenden Tierärzten betreut.

Tierzucht und Tierernährung

Die Veterinärfachverwaltung wirkt bei der Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere zur Erhaltung und Steigerung der Leistung mit. Ihre Aufgabe erstreckt sich auf die Überprüfung der Zuchttiere (Erbfehler, Gesundheits- und Konstitutionsmängel), die Zuchthygiene (Verhinderung von Krankheitsübertragungen bei der Fortpflanzung und Aufzucht) und auf die Überwachung der Besamungsstationen in veterinärhygienischer Sicht.

Die Veterinärfachverwaltung wirkt bei Fragen der Tierernährung, der Futtermittelherstellung und des Futtermittelverkehrs mit, um die Gesundheit der Tiere zu schützen, die Verschleppung von Krankheitserregern mit dem Futter zu verhüten, die Leistungsfähigkeit der Tiere zu fördern und die gesundheitliche und qualitative Unbedenklichkeit der von Tieren gewonnenen Lebensmittel zu gewährleisten.

Tierschutz

Die Veterinärfachverwaltung sorgt für die Erfüllung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Sie überwacht insbesondere den Tierhandel, die Tiertransporte, die Tierhaltungen und Versuchstiereinrichtungen; sie genehmigt und überwacht die Durchführung von Tierversuchen.

Fleischhygiene – Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Die Veterinärfachverwaltung ist für die amtliche Untersuchung und Beurteilung der Schlachttiere einschließlich des Schlachtgeflügels vor und nach der Schlachtung zuständig. Amtlich zu untersuchen ist ferner erlegtes Wild.

Bei der amtlichen Untersuchung wird unter anderem auf sichtbare Zeichen von Krankheiten geachtet, durch die eine Gefahr für den Menschen oder für Tiere ausgehen könnte (Zoonosen und Tierseuchen). Hierunter fällt auch die Vorbereitung und Durchführung von Untersuchungen auf BSE sowie die Überwachung des geordneten Umgangs mit Risikomaterialien (SRM) in Schlacht- und Zerlegungsbetrieben. Die stichprobenartigen Untersuchungen auf Arzneimittelrückstände, mikrobiologische Untersuchungen und die Untersuchung auf Trichinen sind ebenfalls Teil der amtlichen Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung.

Die Zulassung von Betrieben für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleisch und Fleischerzeugnissen bzw. die Registrierung für den innerstaatlichen Bereich, ist ebenso wie die Durchführung von Hygienekontrollen in diesen Betrieben während des Schlachtens von Tieren, dem Zerlegen, Kühlen, Gefrieren, Be- und Verarbeiten, dem Befördern von Fleisch oder Geflügelfleisch ein bedeutendes Aufgabenfeld zur Sicherstellung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Weitere Informationen zum Thema "Hygiene".

Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und Milchüberwachung

Die Veterinärfachverwaltung überwacht den Verkehr mit Lebensmitteln tierischer Herkunft sowie die Gesundheit der Milchtierbestände und die Hygiene bei der Gewinnung, Behandlung und beim Inverkehrbringen von Milch und Milcherzeugnissen, um einen umfassenden Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung zu gewährleisten.

Arzneimittelüberwachung und Anwendung von Sera und Impfstoffen

Die Veterinärfachverwaltung überwacht den Verkehr mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung, insbesondere bei den Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Sie überwacht ferner den Betrieb der tierärztlichen Hausapotheken und die Ausübung des tierärztlichen Dispensierrechts.

Sera, Impfstoffe und Antigene dürfen nur abgegeben oder angewendet werden, wenn sie von der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin oder vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen worden sind.

Tierkörperbeseitigung und Umweltschutz

Die Veterinärfachverwaltung überwacht die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier und die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern. Hierzu werden Tierkörperbeseitigungspläne aufgestellt sowie Einzugsbereiche der Tierkörperbeseitigungsanstalten und Sammelstellen bestimmt. Die bei der Tierkörperbeseitigung erzeugten Produkte werden in der Regel vernichtet. Das Verfüttern dieser Produkte ist weitgehend verboten.

Die Veterinärfachverwaltung erfüllt in ihren verschiedenen Bereichen auch spezielle umweltrelevante Aufgaben. Soweit ihr Wirken die Umweltfaktoren Wasser, Boden, Luft, Pflanzen und Tiere beeinflusst, dient sie der Sicherung eines gesundheitlich einwandfreien und biologisch ausgewogenen Zustandes der Umwelt.

Information und Dokumentation

Die Veterinärfachverwaltung unterrichtet sich ständig über den Stand und das Vorkommen von Tierseuchen, den Gesundheits- und Verbraucherschutz beim Verkehr mit Lebensmitteln, die wissenschaftlichen Entwicklungen auf den veterinärmedizinischen Gebieten und die technische, wirtschaftliche und wettbewerbliche Entwicklung in den das öffentliche Veterinärwesen berührenden Bereichen. Sie überwacht die Anwendung und Auswirkung der Rechtsvorschriften.

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