Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Dänemark und Deutschland – erleichterte Bedingungen
Die Leiter der Veterinärdienste Dänemarks und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:
- Freizeit
- Ausstellungen sowie sportliche, kulturelle und ähnliche Veranstaltungen (einschließlich Training für solche Veranstaltungen)
- Weidehaltung
- Arbeitseinsatz
Voraussetzung zur Anwendung dieser Erleichterungen ist, dass die Herkunftsbetriebe, in dem die Equiden gewöhnlich gehalten werden, auf einer von der zuständigen Behörde geführten Liste enthalten sind.
Weitere Informationen zur Vereinbarung finden sie hier.
Hier finden Sie die „Vereinbarung zwischen Dänemark und Deutschland für das Verbringen von Equiden in Grenznähe:
Bei der Verbringung der Equiden ist folgende Eigenerklärung ausgefüllt und unterzeichnet mitzuführen.