Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Frankreich und Deutschland – erleichterte Bedingungen

Die Leiter der Veterinärdienste Frankreichs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:

  • Freizeit
  • Ausstellungen sowie sportliche, kulturelle und ähnliche Veranstaltungen (einschließlich Training für solche Veranstaltungen)
  • Weidehaltung
  • Arbeitseinsatz

Hier finden Sie die „Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland für das Verbringen von Equiden in Grenznähe.

Bei der Verbringung der Equiden ist folgende Eigenerklärung ausgefüllt und unterzeichnet mitzuführen.

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