Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Frankreich und Deutschland – erleichterte Bedingungen

Die Leiter der Veterinärdienste Frankreichs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:

  • Freizeit
  • Ausstellungen sowie sportliche, kulturelle und ähnliche Veranstaltungen (einschließlich Training für solche Veranstaltungen)
  • Weidehaltung
  • Arbeitseinsatz

Hier finden Sie die „Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland für das Verbringen von Equiden in Grenznähe.

Bei der Verbringung der Equiden ist folgende Eigenerklärung ausgefüllt und unterzeichnet mitzuführen.

Erschienen am im Format Artikel

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