Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Frankreich und Deutschland – erleichterte Bedingungen
Die Leiter der Veterinärdienste Frankreichs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:
- Freizeit
- Ausstellungen sowie sportliche, kulturelle und ähnliche Veranstaltungen (einschließlich Training für solche Veranstaltungen)
- Weidehaltung
- Arbeitseinsatz
Hier finden Sie die „Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland für das Verbringen von Equiden in Grenznähe.
Bei der Verbringung der Equiden ist folgende Eigenerklärung ausgefüllt und unterzeichnet mitzuführen.