Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen

Das BMEL stellt Informationen zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen von Pferden, Hausrindern, Ziegen, Schafen und Schweinen, sowie zu zugelassenen Besamungs- und Embryotransferstationen zur Verfügung.

Themenübersicht

Besamungsstationen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Samen von Pferden, Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen

Auf Besamungsstationen leben männliche Zuchttiere, deren Sperma gewonnen und dann von Züchtern für die künstliche Besamung eingesetzt wird. Somit können Züchter hygienisch einwandfreies Sperma von genetisch hochwertigen Zuchttieren erhalten. Dieses Sperma kann einerseits in Deutschland eingesetzt werden, es kann jedoch auch innerhalb der europäischen Union verbracht werden. Dafür muss die Besamungsstation eine EU-Zulassung besitzen.

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Gesundheitsbescheinigungen für den Handel mit Equidensperma

Im EU-Recht ist im Zusammenhang mit Pferden meist von „“Equiden die Rede. Equiden nennt man alle pferdeartigen Säugetiere. Dazu gehören neben den Pferden auch Esel, Zebras und Mischlinge.

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Samendepots für den innergemeinschaftlichen Handel mit Samen von Rindern

Liste der zugelassenen Samendepots für den innergemeinschaftlichen Handel mit Samen von Rindern gemäß Richtlinie 88/407/EWG

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Samendepots für den innergemeinschaftlichen Handel mit Samen von Pferden

Liste der zugelassenen Samendepots für den innergemeinschaftlichen Handel mit Samen von Pferden (Richtlinie 92/65/EWG)

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Handel mit Embryonen und Eizellen von Rindern

Liste der zugelassenen Embryo-Entnahme- und/oder Erzeugungseinheiten für den innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Rindern gemäß Richtlinie 89/556/EWG.

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Handel mit Embryonen und Eizellen von Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

Zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Eizellen und Embryonen von Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen zugelassene Embryotransfereinrichtungen

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