Verbringen von Rindern zum Grenzweidegang zwischen Luxemburg und Deutschland – erleichterte Bedingungen
Die Leiter der Veterinärdienste Luxemburgs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Rindern für den Weidegang in Grenznähe unterzeichnet.
Im Anhang des Dokuments sind die Vorlage für den bei der zuständigen Behörde zu stellenden Antrag sowie für die Eigenerklärung enthalten.