Verbringen von Rindern zum Grenzweidegang zwischen Luxemburg und Deutschland – erleichterte Bedingungen

Die Leiter der Veterinärdienste Luxemburgs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Rindern für den Weidegang in Grenznähe unterzeichnet.

Hier finden Sie die Vereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland für das Verbringen von Rindern zum Grenzweidegang.

Im Anhang des Dokuments sind die Vorlage für den bei der zuständigen Behörde zu stellenden Antrag sowie für die Eigenerklärung enthalten.

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