Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Tiergesundheit bei der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen
Lebende Tiere und tierische Erzeugnisse werden zunehmend national und international verbracht. Hierfür, aber auch für das Reisen mit Heimtieren, gelten besondere Regeln. Das gilt auch für das Mitbringen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs (zum Beispiel Wurst, Fleisch oder Käse) von Reisen. Die Regelungen dienen dazu, die Einschleppung oder Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Hinweise zur Mitnahme von Erzeugnissen tierischen Ursprungs im Reisegepäck finden Sie hier.
Sie wollen Ihr oder ein Tier oder tierische Erzeugnisse über die Grenze in einen anderen Mitgliedstaat oder nach Deutschland verbringen? Hier finden Sie die entsprechenden Voraussetzungen.
Wenn lebende Tiere oder tierische Erzeugnisse innerhalb der Europäischen Union zwischen Mitgliedstaaten oder aus Drittländern in die Union verbracht werden sollen, müssen sie die rechtlichen Vorgaben des EU Tiergesundheitsrechts erfüllen und nach den Anforderungen der EU Kontrollverordnung überprüft werden. Das BMEL hat das seit April 2021 verpflichtend anzuwendende EU Tiergesundheitsrecht hier zusammengefasst. Die Regelungen dienen der Vermeidung der Seucheneinschleppung oder –verbreitung in der EU. Neben tiergesundheitlichen Anforderungen müssen die Tiere und die tierischen Erzeugnisse beir Verbringung die Tierschutzanforderungen an den Transport erfüllen. Bei der Verbringung spielt es zunächst keine Rolle, ob das Tier oder die Erzeugnisse gewerblich oder nicht-gewerblich verbracht werden. Das neue EU-Recht legt hier den Schwerpunkt auf die Verantwortlichkeit der Unternehmer; diese sollen der Verschleppung von Tierseuchen und Tierkrankheiten eigenverantwortlich mit entsprechenden Maßnahmen vorbeugen.
Hier finden Sie weitere Informationen auf der EU-Homepage zur Verbringung von Tieren und deren Erzeugnissen zwischen Mitgliedstaaten und aus Drittländern in die EU.
Grundsätzliche Voraussetzungen beim grenzüberschreitenden Handel und der Verbringung von Tieren innerhalb der EU finden sich in der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL), die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 näher bestimmt werden.
Zuchtmaterial umfasst Samen, Eizellen und Embryonen von Landtieren (v.a. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden), die zur künstlichen Fortpflanzung bestimmt sind sowie Bruteier von Geflügel.
Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag wurden hierzu zahlreiche Vereinbarungen getroffen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll ein Großteil dieser Vorhaben umgesetzt werden. Ziel ist es, den Tierschutz bei der Haltung von und beim Umgang mit Tieren umfassend zu stärken.
Mit dieser EU-Verordnung wird der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, geregelt.
Die Leiter der Veterinärdienste Luxemburgs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Rindern für den Weidegang in Grenznähe unterzeichnet.
Die Leiter der Veterinärdienste Frankreichs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:
Die Leiter der Veterinärdienste Dänemarks und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden: