Verbringen von Tieren in Grenznähe zwischen Österreich und Deutschland – erleichterte Bedingungen
Die Leiter der Veterinärdienste Österreichs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen betreffend des grenzüberschreitenden Alpenweideviehverkehrs von Rindern, Schafen, Ziegen, Einhufern und Schweinen für das Jahr 2025 unterzeichnet.
Geregelt werden in dieser Vereinbarung insbesondere die räumliche Ausdehnung des grenzüberschreitenden Alpenweideviehverkehrs, die tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen (einschließlich des Erfordernisses einer Veterinärbescheinigung über die Herkunft der Tiere und das Freisein von Tierseuchen) und einer gegenseitigen Verständigungspflicht bei dem Auftreten von Tierseuchen während der Sömmerung.
Hier finden Sie die „Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Alpenweideviehverkehr für das Jahr 2025".