Bundestag beschließt Änderung des Tierschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Novembe 2018 im Beisein von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. Hintergrund ist die nach geltendem Tierschutzrecht ab dem 1. Januar 2019 verbotene betäubungslose Ferkelkastration.

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht eine Fristverlängerung zur Umsetzung des Verbotes um zwei Jahre vor. In der namentlichen Abstimmung stimmten von den 650 Abgeordneten 421 mit Ja, 142 mit Nein; 87 Abgeordnete enthielten sich.

Vor dem Hintergrund der Debatte hatte Bundesministerin Julia Klöckner am 27. November zu einem Runden Tisch zum Thema Ferkelkastration in ihr Ministerium eingeladen. Neben Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU und SPD hatten an dem Gespräch auch Vertreter der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels, der Tierärzte sowie der Wissenschaft teilgenommen.

Zuvor hatte am 26. November im Deutschen Bundestag eine öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Thema stattgefunden. Am 27. November hatte der Ausschuss dann für eine Verlängerung der Übergangsfrist votiert.

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