BMEL aktualisiert Gutachten für die Haltung von Vögeln, Zierfischen und Reptilien

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gibt Gutachten und Leitlinien heraus, in denen die Mindestanforderungen für die tiergerechte Haltung bestimmter Tierarten festgelegt sind. Diese Gutachten unterstützen Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht.

Nachdem 2014 das umfangreiche sogenannte "Säugetiergutachten“ aktualisiert wurde, werden derzeit fünf weitere Gutachten nach dem aktuellen Stand des Wissens überarbeitet:

  • Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser) vom 30. Dezember 1998,
  • Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen vom 10. Januar 1995,
  • Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien vom 10. Januar 1995,
  • Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln – Teil 1, Körnerfresser vom 10. Juli 1996,
  • Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien vom 10. Januar 1997.

Informationen zum Verfahren

In einem ersten Schritt hatte das BMEL bei den Ländern und Verbänden abgefragt, bei welchen Gutachten Überarbeitungsbedarf besteht.

Basierend auf den Ergebnissen dieser Abfrage werden die Gutachten derzeit vom BMEL und unabhängigen Experten überarbeitet.

Sobald entsprechende Entwürfe vorliegen, wird das Verfahren der Überarbeitung unter aktiver Einbindung von Tierschutz- und Tierhalterverbänden sowie der Länder fortgeführt.

Anregungen zur Überarbeitung können im laufenden Verfahren per E-Mail an das BMEL geschickt werden.

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