Anpassung des Baurechts für den Umbau der Tierhaltung
Als wichtiger Teil des zukunftsfesten Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung sollen Betriebe dabei unterstützt werden, im Sinne einer artgerechten Tierhaltung umzubauen.
Ein am 1. Oktober 2023 in Kraft getretenes Gesetz hat die bestehenden baurechtlichen Hürden beseitigt. Das entsprechend geänderte Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht nun den Umbau bestimmter Ställe zu den Haltungsformen Frischluft, Auslauf oder Bio des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.
Zuvor war ein Umbau bei einem Teil der bereits bestehenden Tierhaltungsanlagen im Außenbereich problematisch, und zwar in dem Bereich, der nach dem BauGB grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden soll. Hier gab es eine Teilmenge von Anlagen, die zwar aufgrund des Bestandsschutzes weiterhin in der bisherigen Form genutzt werden durften, aber aufgrund zwischenzeitlich geänderten Bauplanungsrechts keine Änderungsgenehmigung erhalten konnten. Dies hinderte die Betreiber daran, ihre Anlage so umzubauen, dass sich die Haltungsform verbessert.
Das geänderte Baugesetzbuch enthält folgende Regelungen:
- Bestehende, nach heutigem Recht nicht mehr privilegierte Tierhaltungsanlagen im Außenbereich dürfen umgebaut werden, wenn der Umbau dem Wechsel zu den Haltungsformen Frischluft, Auslauf oder Bio im Sinne des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes dient.
- Anlagen dürfen auch in dem Umfang vergrößert werden, der notwendig ist, um den Tierbestand nach dem Umbau in der neuen Haltungsform gleich groß halten zu können.
- Auch ein Wechsel der Tierart soll künftig möglich sein, wenn ins Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Festlegungen zu anderen Tierarten Eingang finden.