Tierschutz-Kontakte in den Bundesländern

Der Tierschutz ist ein zentrales Thema, das sowohl der Bund als auch die Bundesländer bearbeiten. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Grundgesetz. Die Organisation der Veterinärverwaltung der Bundesrepublik Deutschland stellt eine gute Zusammenarbeit zwischen den Ländern sowie zwischen Ländern und Bund sicher.

Wenn Sie ein konkretes Anliegen zum Schutz der Tiere haben, sind die zuständigen Behörden in den Bundesländern die richtigen Ansprechpartner.

Die Aufgaben der Bundesländer

In Deutschland gibt es 431 untere Veterinärbehörden in Kreisen und kreisfreien Städten. Sie ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um geltendes Tierschutzrecht einzuhalten. Zu den vielschichtigen Aufgaben im amtstierärztlichen Dienst zählen hier beispielsweise:

  • Regelmäßige Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
  • Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
  • Kontrollen von Tiertransporten und Tierhandel
  • Kontrolle von Tierversuchen
  • Beratung über artgerechte Tierhaltung

Wenn Sie eine tierschutzwidrige Haltung beobachten, so wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Veterinäramt, das den Sachverhalt beurteilt und die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung von Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht einleitet.

Verstöße gegen die bestehenden Rechtsvorschriften ziehen Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren nach sich. In schlimmen Fällen kann die sofortige Fortnahme von Tieren und ein Tierhalteverbot angeordnet werden.

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