Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich. Auch kommt ihnen nicht der Charakter von Verwaltungsrichtlinien zu. Sie sind Orientierungs- und Auslegungshilfe bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften und nicht Rechtsgrundlage. Sie schränken auch nicht die Zulässigkeit dessen ein, was nach nationalem oder Gemeinschaftsrecht erlaubt ist. Leitlinien der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung (Stand 9. Juni 2009)

Einleitung

Das Hauspferd, auf das sich die Ausführungen dieser Leitlinien beschränken, wurde vor über 5.000 Jahren domestiziert. Seitdem sind seine artspezifischen Verhaltensweisen und die daraus resultierenden Bedürfnisse, die es im Laufe seiner Stammesgeschichte entwickelt hat, weitgehend unverändert geblieben.

Der Schutz der Tiere ist durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Nach Paragraf eins TierSchG ist es Zweck dieses Gesetzes, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

In Paragraf zwei Tierschutzgesetz ist festgelegt: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."

Die Leitlinien können unentgeltlich beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Postfach, Referat Tierschutz, 53107 Bonn, bezogen werden. Eine Vervielfältigung der Leitlinien ist ohne Genehmigung gestattet, jedoch nur unverändert und vollständig

Erschienen am im Format Artikel

Schlagworte

Das könnte Sie auch interessieren

Tierschutzkommission beim BMEL (Thema:Ministerium)

Das BMEL beruft seit 1987 auf Grund des § 16b des Tierschutzgesetzes zu seiner Unterstützung in Fragen des Tierschutzes eine Tierschutzkommission. Bevor Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Tierschutzgesetzerlassen werden, hört das BMEL diese an.

Mehr

Bienen halten, aber wie? Rechtliche Regelungen (Thema:Insekten)

Das Interesse an der Imkerei wächst. Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährt grundsätzlich jedem das Recht, auf seinem Grundstück Imkerei zu betreiben. Aber beim Imkern sind verschiedene rechtliche Grundlagen zu kennen und zu beachten. Wer Bienen halten möchte, sollte im Vorfeld wissen, wie er sich zum Wohle der Bienen und Mitmenschen verhalten sollte.

Mehr

Rechtliche Grundlagen für die Zucht von Tieren (Thema:Tierhaltung)

Die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere ist auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019) und einige Verordnungen geregelt.

Mehr