Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich. Auch kommt ihnen nicht der Charakter von Verwaltungsrichtlinien zu. Sie sind Orientierungs- und Auslegungshilfe bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften und nicht Rechtsgrundlage. Sie schränken auch nicht die Zulässigkeit dessen ein, was nach nationalem oder Gemeinschaftsrecht erlaubt ist. Leitlinien der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung (Stand 9. Juni 2009)

Einleitung

Das Hauspferd, auf das sich die Ausführungen dieser Leitlinien beschränken, wurde vor über 5.000 Jahren domestiziert. Seitdem sind seine artspezifischen Verhaltensweisen und die daraus resultierenden Bedürfnisse, die es im Laufe seiner Stammesgeschichte entwickelt hat, weitgehend unverändert geblieben.

Der Schutz der Tiere ist durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Nach Paragraf eins TierSchG ist es Zweck dieses Gesetzes, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

In Paragraf zwei Tierschutzgesetz ist festgelegt: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."

Die Leitlinien können unentgeltlich beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Postfach, Referat Tierschutz, 53107 Bonn, bezogen werden. Eine Vervielfältigung der Leitlinien ist ohne Genehmigung gestattet, jedoch nur unverändert und vollständig

Erschienen am im Format Artikel

Schlagworte

Das könnte Sie auch interessieren

Es geht los: Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung   (Thema:Tierhaltung)

Um die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen, verfolgen wir ein Konzept aus mehreren Bausteinen. Ein zentraler Baustein ist das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Damit fördern wir Investitionen für mehr Tierwohl. Landwirtinnen und Landwirten wollen wir die notwendige Planungssicherheit bieten.

Mehr

Tierschutzbericht 2023 der Bundesregierung (Thema:Tierschutz)

Am 13. Dezember 2023 hat die Bundesregierung den von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Tierschutzbericht 2023 der Bundesregierung beschlossen. Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes erstattet.

Mehr

Keine Tiere unterm Weihnachtsbaum! (Thema:Haus- und Zootiere)

Bei vielen Kindern steht ein Haustier ganz oben auf dem Weihnachtswunschzettel. Aber wenn der Wunsch in Erfüllung geht, werden die kleinen oder größeren Haustiere oft später ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben. Tiere sind aber Lebewesen, die anders als Gegenstände mit einer dauerhaften Verantwortung einhergehen. Daher sind Tiere keine geeigneten Weihnachtsgeschenke!

Mehr