Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das Ministerium in den sozialen Medien
Tierschutz
Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Tierwohl ist ein zentrales Thema im BMEL. Für die Nutztiere, aber auch für Haus- und Versuchstiere haben wir wertvolle Fortschritte erzielt.
An vielen Stellen arbeitet das BMEL gemeinsam mit allen Beteiligten an Lösungen. Das Ministerium setzt sich in Deutschland, aber auch europaweit und auf internationaler Ebene für eine Verbesserung des Tierschutzes ein. Für das BMEL ist das Wohlergehen der Tiere ein wichtiges Anliegen. Das Ministerium entwickelt die bestehenden Vorschriften im Sinne des Tierschutzes stetig weiter.
Tierschutzkontakte
Fragen zum Tierschutz vor Ort?
Wenn Sie ein konkretes Anliegen zum Schutz der Tiere haben, sind die zuständigen Behörden in den Bundesländern die richtigen Ansprechpartner.
Darüber hinaus fördert das Ministerium Forschungsprojekte, Investitionen in tierschutzgerechte Haltungssysteme in der Landwirtschaft oder die Entwicklung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen. Auch auf EU-Ebene setzt sich das BMEL für bessere Tierschutzstandards – auch bei Transporten – ein.
Nachdem der Bundestag das von Bundesminister Cem Özdemir eingebrachte Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung beschlossen hat und auch der Bundesrat den Weg freigemacht hat, ist das Gesetz im August 2023 in Kraft getreten. Die Tierhaltungskennzeichnung soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.
Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag wurden hierzu zahlreiche Vereinbarungen getroffen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll ein Großteil dieser Vorhaben umgesetzt werden. Ziel ist es, den Tierschutz bei der Haltung von und beim Umgang mit Tieren umfassend zu stärken.
Seit dem 1. Januar 2022 ist das routinemäßige Kükentöten verboten. Die ab 2024 geltenden Regelungen zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei wurden 2023 angepasst.
In Deutschland gab es im Jahr 2020 rund 32.000 Betriebe, die Schweine halten. Darunter waren etwa 6.800 Betriebe mit Zuchtsauenhaltung, in denen Ferkel für die Mast und die Nachzucht erzeugt werden. Im Bundesdurchschnitt wurden knapp 250 Sauen je Betrieb gehalten. Der Großteil der für die Mast bestimmten männlichen Ferkel in Deutschland wird derzeit chirurgisch kastriert. Der Grund: Das Fleisch männlicher Schweine kann unter Umständen einen sehr unangenehmen Geruch entwickeln und gilt dann als schwer bis gar nicht verkäuflich.
Ariane Désirée Kari ist die erste Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz. Sie soll einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Tierschutzes sowie zur Förderung des Austausches zwischen Bund, Ländern und Verbänden im Tierschutzbereich leisten.
Die Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz (MuD) sollen einen schnellen und effektiven Transfer von Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis erzielen und somit die Lücke zwischen Wissenschaft und Praxis schließen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Tierschutzforschungspreis 2025 mit neuen Preiskategorien ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist ab sofort ausschließlich auf Basis einer Nominierung möglich. Nominierungsberechtigt sind die nationalen 3R-Zentren sowie die Leitungen nationaler Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten ein Preisgeld von bis zu 100.000 Euro.
Der Preis wird seit 1980 vom Bundesministerium für Gesundheit und seit 2001 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Entwicklung wissenschaftlicher Alternativmethoden zu Tierversuchen vergeben.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schaltet gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesinstituts für Risikobewertung, Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel eine neue Datenbank zur Veröffentlichung von Informationen zu Tierversuchen frei.
Um Indikatoren für die objektive Bewertung des Tierwohls in der Praxis zu entwickeln, unterstützt das BMEL über den Projektträger BLE (ptble) neue Forschungsvorhaben. Bei der BLE wurden Projektskizzen eingereicht werden, die sich mit der Bewertung des Wohlbefindens in Haltungssystemen, während des Transports und am Schlachthof beschäftigen.
Die Haltung von Nutztieren wird in der Öffentlichkeit zunehmend kritisch hinterfragt; die gesellschaftlichen Vorstellungen und die moderne landwirtschaftliche Praxis liegen teils weit auseinander. In diesem Kontext ist das Verbundprojekt "SocialLab" angesiedelt.
Soweit Tierversuche in bestimmten Bereichen unvermeidbar sind, macht sich das BMEL dafür stark, Versuchstieren den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Ziel bleibt es, Tierversuche auf ein unerlässliches Maß zu beschränken.
Am 13. Dezember 2023 hat die Bundesregierung den von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Tierschutzbericht 2023 der Bundesregierung beschlossen. Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes erstattet.
Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag wurden hierzu zahlreiche Vereinbarungen getroffen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll ein Großteil dieser Vorhaben umgesetzt werden. Ziel ist es, den Tierschutz bei der Haltung von und beim Umgang mit Tieren umfassend zu stärken.
Tierschutz im Zirkus ist auch wegen der häufigen Ortswechsel und Transporte eine besondere Herausforderung. Zur Unterstützung von Zirkusbetrieben bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits heute wichtige Hilfestellungen zum Schutz der Tiere an.
In früherer Zeit war dem Pferd als Zug- und Reittier eine für die Menschen lebensnotwendige Rolle zugewiesen. Heute werden Pferde überwiegend für Sport und Freizeit gehalten.
Das Interesse an der Imkerei wächst. Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährt grundsätzlich jedem das Recht, auf seinem Grundstück Imkerei zu betreiben. Aber beim Imkern sind verschiedene rechtliche Grundlagen zu kennen und zu beachten. Wer Bienen halten möchte, sollte im Vorfeld wissen, wie er sich zum Wohle der Bienen und Mitmenschen verhalten sollte.
Die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere ist auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019) und einige Verordnungen geregelt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte weiterhin mit der Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras die Rehkitzrettung unterstützen und den Tierschutz stärken. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies die mit Abstand effektivste Möglichkeit ist, um Rehkitze zu orten und zu retten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat 2016 das Fachinstitut für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut (JKI) eröffnet. Damit wurde die Arbeitsgruppe für Bienenschutz des JKI am Standort Braunschweig zu einem eigenen Institut mit mehr wissenschaftlichem und technischem Personal ausgebaut.
Zuchtmaterial umfasst Samen, Eizellen und Embryonen von Landtieren (v.a. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden), die zur künstlichen Fortpflanzung bestimmt sind sowie Bruteier von Geflügel.
Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag wurden hierzu zahlreiche Vereinbarungen getroffen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll ein Großteil dieser Vorhaben umgesetzt werden. Ziel ist es, den Tierschutz bei der Haltung von und beim Umgang mit Tieren umfassend zu stärken.
Grundsätzliche Voraussetzungen beim grenzüberschreitenden Handel und der Verbringung von Tieren innerhalb der EU finden sich in der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL), die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 näher bestimmt werden.
Am 13. Dezember 2023 hat die Bundesregierung den von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Tierschutzbericht 2023 der Bundesregierung beschlossen. Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes erstattet.
Seit dem 1. Januar 2022 ist das routinemäßige Kükentöten verboten. Die ab 2024 geltenden Regelungen zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei wurden 2023 angepasst.
Der Preis wird seit 1980 vom Bundesministerium für Gesundheit und seit 2001 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Entwicklung wissenschaftlicher Alternativmethoden zu Tierversuchen vergeben.