Verbot des Kükentötens

Seit dem 1. Januar 2022 ist das routinemäßige Kükentöten verboten. Die ab 2024 geltenden Regelungen zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei wurden 2023 angepasst.

Als Lebensmittel verwendete Hühner-Eier stammen weit überwiegend von Hühnern, die auf eine bestmögliche Legeleistung gezüchtet sind ("Legerassen"). Dagegen stammt Hühnerfleisch hauptsächlich von Hühnern, die auf einen bestmöglichen Fleischansatz gezüchtet sind ("Mastrassen"). Männliche Hühnerküken der Legerassen wurden in der Vergangenheit beinahe sämtlich am ersten Lebenstag getötet ("Eintagsküken"), weil sie langsamer und weniger Fleisch ansetzen als Hühner der Mastrassen (und selbstverständlich keine Eier legen).

Dies betraf zuletzt etwa 40 Millionen Küken jährlich und erfolgte durch Verbringen in Gas-Atmosphären mit einer Kohlenstoffdioxid-Konzentration von mehr als 80 Volumenprozent oder durch „Zerkleinerung“ im Sinne einer unmittelbaren Zerstückelung des gesamten Tieres. Letzteres Verfahren war nach Kenntnis des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Deutschland kaum verbreitet.

Im Jahr 2019 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass das routinemäßige Töten der Küken gegen die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzgesetzes verstieß und mit diesem nur noch vorübergehend vereinbar war. Im Jahr 2021 wurde das Tierschutzgesetz um ein explizites Verbot des Kükentötens ergänzt, welches seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist.

Zur Einhaltung des Kükentöten-Verbots stehen den Brütereien grundsätzlich drei Alternativen zur Verfügung. Dabei handelt es sich zum einen um die Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei. Sie dient dazu, das Geschlecht von Hühnerembryonen während der Bebrütung zu bestimmen. Bei als "männlich" bestimmten Brut-Eiern wird die Bebrütung abgebrochen und das Schlüpfen männlicher Küken so verhindert. Die zweite Alternative besteht darin, männliche Küken der Legerassen auszubrüten und lebend zu vermarkten ("Bruderhähne"). Das Ausbrüten sogenannter Zweinutzungshühner ist die dritte Alternative. So werden Hühnerrassen bezeichnet, die gleichsam zur Eier- und Fleischerzeugung bestimmt sind und insofern einen züchterischen Ausgleich zwischen Lege- und Mastleistung darstellen.

BMEL-Förderung

Für die Erforschung und Entwicklung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei hat das BMEL seit dem Jahr 2008 Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 8,8 Millionen Euro bereitgestellt. Im selben Zeitraum hat das BMEL zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 14,6 Millionen Euro für Vorhaben bereitgestellt, die neben der Nutzung von Hähnen der Legerassen zur Fleischerzeugung ("Bruderhähne") vor allem auch die Verwendung von "Zweinutzungshühnern" zum Gegenstand haben.

Anpassung des Kükentöten-Verbots

Das Kükentöten-Verbot aus dem Jahr 2022 schränkte die Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei wie folgt ein: Vom 1. Januar 2024 an sollte es ab dem 7. Bebrütungstag verboten sein, die Bebrütung männlicher Embryonen unter Zuhilfenahme der Geschlechtsbestimmung abzubrechen (bis zum Schlupf vergehen insgesamt 21 Tage). Diese Regelung basierte auf den seinerzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen (siehe Gesetzentwurf der seinerzeitigen Bundesregierung). Dieser wissenschaftliche Kenntnisstand ist zwischenzeitlich überholt: Ein Entscheidungshilfe-Vorhaben (Suchbegriff: 2821HS005) des BMEL kam zu dem Ergebnis, dass ein Schmerzempfinden der Hühnerembryonen erst ab dem 13. Bebrütungstag nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Die Forschungsergebnisse sind Bestandteil des Berichts zum "Stand der Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei vor dem siebten Bebrütungstag", welchen das BMEL dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages vorgelegt hat. Vor diesem Hintergrund setzte sich das BMEL dafür ein, bei der ab 2024 geltenden Regelung zur Geschlechtsbestimmung den 7. durch den 13. Bebrütungstag zu ersetzen. Die hierfür erforderliche Gesetzesänderung ist im August 2023 in Kraft getreten.

EU-weites Kükentöten-Verbot

Im EU- und weltweiten Maßstab ist das routinemäßige Töten der männlichen Küken der Legerassen insgesamt weiterhin gängige Praxis. Frankreich, Österreich und Luxemburg haben jedoch ebenfalls nationale Beschränkungen, die Niederlande eine verbindliche Reduktionsstrategie. Als Replik auf eine französisch-deutsche Initiative hat die Europäische Kommission auf der Tagung des Rates der Europäischen Union (Landwirtschaft und Fischerei) am 17. Oktober 2022 angekündigt, einen Vorschlag für eine EU-weite Beendigung des Kükentötens vorzulegen.

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