Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2015
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der Europäischen Kommission die Daten über die Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2015 übermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen fast unverändert geblieben. Allerdings sind der Anteil der genetisch veränderten Tiere sowie die Zahl der verwendeten Affen und Halbaffen leicht gestiegen.
Verwendete Tierarten
In Deutschland wurden 2015 rund zwei Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen eingesetzt. Paragraf 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes definiert den Begriff "Tierversuch". Bei etwa 82 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei Mäuse etwa 68 Prozent der eingesetzten Tiere ausmachten. Circa acht Prozent der Tiere waren Fische, rund fünf Prozent Kaninchen und etwa zwei Prozent Vögel. Eine Übersicht über in Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendeten Tierarten in den Jahren 2014 und 2015 gibt die nachfolgende Tabelle.
Tierart | 2014 | 2015 |
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Tabelle 1: In Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tierarten in den Jahren 2014 und 2015 | ||
Mäuse | 1.263.519 | 1.400.882 |
Ratten | 269.662 | 263.318 |
Kaninchen | 105.336 | 110.988 |
Vögel | 40.432 | 39.321 |
Fische | 212.311 | 154.878 |
Schweregrad der Versuche
Im Hinblick auf den Schweregrad der Versuche lässt sich feststellen, dass die Belastung in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes überwiegend gering war (etwa 63 Prozent), während der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung bei etwa 24 beziehungsweise fünf Prozent lag. Der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind, lag bei etwa acht Prozent.
Gesamtzahl der verwendeten Tiere
In Deutschland werden über die Vorgaben der EU-Versuchstierrichtlinie hinaus zusätzlich auch Tiere erfasst, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden. Hierzu wurden im Jahr 2015 etwa 755.000 Tiere verwendet.
Zweck | Anzahl der Tiere |
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Tabelle 2: Gesamtzahl der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere | |
Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken (§ 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes) | 2.045.261 |
Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken (§ 4 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes) | 754.700 |
Gesamtzahl | 2.799.961 |
Verwendung von genetisch veränderten Tieren
Etwa 1.115.000 Tiere der insgesamt verwendeten Tiere waren genetisch verändert. Der Anteil an diesen sogenannten transgenen Tieren lag damit bei etwa 40 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr (34 Prozent) leicht gestiegen. Zum Einsatz kamen hier insbesondere transgene Mäuse (91 Prozent) und Fische (sieben Prozent).
Wissenschaftliche Versuchszwecke
Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden. So dienten rund 48 Prozent der in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendeten Tiere der Grundlagenforschung und etwa 15 Prozent der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren. Etwa 31 Prozent der Tiere wurden bei der Herstellung und Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen eingesetzt. Rund sechs Prozent wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung oder für die Zucht von genetisch veränderten Tieren, benötigt.
Tierversuche in der Grundlagenforschung
In der Grundlagenforschung spielten insbesondere die Untersuchungen im Bereich des Nervensystems und des Immunsystems eine Rolle:
Grundlagenforschung | Anzahl |
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Tabelle 3: Im Rahmen der Grundlagenforschung verwendete Tiere nach Zweck | |
Onkologie | 81.162 |
Kardiovaskuläres System (Blut- und Lymphgefäße) | 81.552 |
Nervensystem | 140.795 |
Atmungssystem | 33.612 |
Gastrointestinales System, einschließlich Leber | 26.877 |
Muskuloskelettales System | 18.068 |
Immunsystem | 263.000 |
Urogenitales System/Fortpflanzungssystem | 20.090 |
Sinnesorgane (Haut, Augen, Ohren) | 27.615 |
Endokrines System/Stoffwechsel | 43.757 |
Multisystemisch | 49.023 |
Ethologie, Tierverhalten, Tierbiologie | 31.730 |
Andere | 158.408 |
Gesamtzahl | 975.689 |
Tierversuche in der angewandten Forschung
Ein Schwerpunkt bei der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren lag auf dem Bereich der Krebserkrankungen des Menschen. Einen detaillierten Überblick über die Forschungszwecke gibt die folgende Tabelle:
Translationale und angewandte Forschung | Anzahl |
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Tabelle 4: Im Rahmen translationaler und angewandter Forschung verwendete Tiere nach Zweck | |
Krebserkrankungen des Menschen | 115.200 |
Infektionskrankheiten des Menschen | 21.784 |
Kardiovaskuläre Erkrankungen des Menschen | 16.246 |
Nerven- und Geisteserkrankungen des Menschen | 47.429 |
Atemwegserkrankungen des Menschen | 15.525 |
Gastrointestinale Erkrankungen des Menschen, einschließlich der Leber | 8.736 |
Muskuloskelettale Erkrankungen des Menschen | 3.253 |
Immunerkrankungen des Menschen | 14.081 |
Erkrankungen des urogenitalen/des Fortpflanzungssystems des Menschen | 5.321 |
Erkrankungen der Sinnesorgane (Haut, Augen und Ohren) des Menschen | 3.123 |
Erkrankungen des endokrinen Systems/des Stoffwechselsystems des Menschen | 20.409 |
Andere Humanerkrankungen | 2.224 |
Tierkrankheiten | 20.203 |
Tierschutz | 4.743 |
Krankheitsdiagnose | 4.539 |
Pflanzenkrankheiten | 21 |
Nicht-regulatorische Toxikologie und Ökotoxikologie | 9.574 |
Gesamtzahl | 312.128 |
Verwendung von Affen und Halbaffen
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 3.141 Affen und Halbaffen verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (2.848) leicht gestiegen. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.
Verwendung von Hunden und Katzen
Bei den Hunden und Katzen beliefen sich die Zahlen der eingesetzten Tiere auf 4.491 und 1.112, die insbesondere zur Erforschung von Tierkrankheiten sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfung von Tier- und Humanarzneimitteln zum Einsatz kamen.
Im Vergleich: Verwendung von Versuchstieren 2014 und 2015
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen zur Verwendung von Versuchstieren 2015 fast unverändert geblieben. Allerdings ist der Anteil der genetisch veränderten Tiere leicht gestiegen (von 34 auf 39 Prozent), ebenso wie die Zahl der verwendeten Affen und Halbaffen (von 2.848 auf 3.141 Tiere).
Einen detaillierten Vergleich der Daten aus den Jahren 2014 und 2015 ermöglichen die folgenden Zusammenfassungen (in englischer Sprache):
Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2015 (PDF, 662KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2014 (PDF, 626KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Diese Zusammenfassungen stellen die Versuchstierdaten in detaillierter Form dar. Dabei können sich die dargestellten Zahlen von den oben aufgeführten Daten unterscheiden, da teilweise nach Rechtsgrundlage (Versuche nach § 7 Absatz 2 und/oder § 4 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes) und auch danach, ob die Tiere erstmals oder erneut verwendet wurden, differenziert wird. Beim Vergleich der Gesamtzahlen der verwendeten Tiere ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2014 708.462 "andere Fische" (darin waren etwa 563.600 Fischlarven enthalten) gemeldet wurden (21,38 Prozent).
Rückblick: Tierversuchszahlen 2009 bis 2013
Aufgrund von Veränderungen im Erfassungssystem sind die Tierversuchszahlen ab 2014 nicht mit den Daten aus den Vorjahren vergleichbar.
Unter den folgenden Links finden Sie die Tierversuchszahlen der Jahre 2009 bis 2013 zum Herunterladen:
Versuchstierzahlen 2013 (PDF, 212KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Versuchstierzahlen 2012 (PDF, 192KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Versuchstierzahlen 2011 (PDF, 190KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Versuchstierzahlen 2010 (PDF, 202KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Versuchstierzahlen 2009 (PDF, 162KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Langfristiges Ziel: Tierversuche komplett ersetzen
Das BMEL ist bestrebt, die Anzahl verwendeter Tiere in Versuchen zu senken und fördert unter anderem die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen finanziell und vergibt jährlich den Tierschutzforschungspreis zur Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen. Das Preisgeld wurde im Jahr 2016 von 15.000 auf 25.000 Euro hochgesetzt.
Außerdem ist das Engagement der Bundesregierung zur Senkung der Zahl der für Tierversuche verwendeten Tiere Teil der BMEL-Initiative "Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl". Im Rahmen dieser Initiative wurde die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung zum "Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren" (BF3R) ausgebaut.
Hintergrundinformation zur Erhebung der Versuchstierzahlen
Am 9. November 2010 ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU in Kraft getreten. Deren Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2013 hat auch eine Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung mit einer Ausweitung der Meldepflicht über die Verwendung von Versuchstieren erforderlich gemacht. So ist nun auch die Verwendung von Kopffüßern (beispielsweise Kalmare und Kraken), Larven von Wirbeltieren und die Zucht genetisch veränderter Tiere zu melden. Außerdem ist auch der Schweregrad der Schmerzen, Leiden oder Schäden (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion, gering, mittel, schwer), dem die Tiere durch die Verwendung insgesamt ausgesetzt waren, zu übermitteln. Die Erfassung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen im Jahr 2014 erfolgte erstmals entsprechend den neuen Vorgaben.