Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2016

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der Europäischen Kommission die Daten über die Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2016 übermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen fast unverändert geblieben. Allerdings sind der Anteil der genetisch veränderten Tiere sowie die Zahl der verwendeten Fische und Vögel leicht gestiegen.

Verwendete Tierarten

In Deutschland wurden 2016 rund zwei Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt. Bei etwa 79 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelte es sich um Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei Mäuse etwa 66 Prozent der eingesetzten Tiere ausmachten. Circa zwölf Prozent der Tiere waren Fische, rund fünf Prozent Kaninchen und etwa zwei Prozent Vögel. Eine Übersicht über in Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendeten Tierarten in den Jahren 2015 und 2016 gibt die nachfolgende Tabelle.

Tierart20152016
Tabelle 1: In Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tierarten in den Jahren 2015 und 2016
Mäuse1.400.5601.400.971
Ratten263.308244.339
Kaninchen110.96998.331
Vögel39.32146.407
Fische154.878265.983

Demnach wurden 2016 deutlich mehr Fische und damit im Vergleich zu warmblütigen Tiere sinnesphysiologisch niedriger entwickelte Tiere im Rahmen von Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt.

Schweregrad der Versuche

Im Hinblick auf den Schweregrad der Versuche lässt sich feststellen, dass die Belastung in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes vorwiegend gering war (etwa 63 Prozent), während der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung bei etwa 23 beziehungsweise sieben Prozent lag. Der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind, lag bei etwa sieben Prozent.

Abbildung 1: Anteil an Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes nach Schweregrad

Gesamtzahl der verwendeten Tiere

In Deutschland werden über die Vorgaben der EU-Versuchstierrichtlinie hinaus zusätzlich auch Tiere erfasst, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.

ZweckAnzahl der Tiere

Tabelle 2: Gesamtzahl der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie der zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere

Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken 2.128.319
Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken 726.267
Gesamtzahl 2.854.586

Verwendung von genetisch veränderten Tieren

Etwa 1.198.660 Tiere der verwendeten Tiere waren genetisch verändert. Der Anteil an diesen sogenannten transgenen Tieren lag damit bei etwa 42 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr (40 Prozent) erneut leicht gestiegen. Zum Einsatz kamen hier insbesondere transgene Mäuse (86 Prozent) und Fische (12 Prozent).

Das Tortendiagramm gibt in Prozentzahlen an, wie viele Tiere genetisch verändert waren und wie viele nicht. Genetisch veränderte Tiere nach Tierart
Abbildung 2: Genetisch veränderte Tiere nach Tierart

Wissenschaftliche Versuchszwecke

Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden. Rund 53 Prozent der in Tierversuchen verwendeten Tiere dienten der Grundlagenforschung und etwa 14 Prozent der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren. Etwa 26 Prozent der Tiere wurden bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen verwendet. Rund sieben Prozent wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung oder für die Zucht von genetisch veränderten Tieren benötigt.

Das Tortendiagramm gibt die verwendeten Tiere nach Versuchszweck in Prozentzahlen an Wissenschaftliche Versuchszwecke
Abbildung 3: In Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tiere nach Versuchszweck

Tierversuche in der Grundlagenforschung

In der Grundlagenforschung spielten auch im Jahr 2016 insbesondere die Untersuchungen im Bereich des Nervensystems und des Immunsystems eine Rolle:

GrundlagenforschungAnzahl
Tabelle 3: Im Rahmen der Grundlagenforschung verwendete Tiere nach Zweck
Onkologie84.836
Kardiovaskuläres System (Blut- und Lymphgefäße)101.807
Nervensystem168.180
Atmungssystem24.355
Gastrointestinales System, einschließlich Leber31.097
Muskuloskelettales System19.328
Immunsystem220.107
Urogenitales System/Fortpflanzungssystem25.928
Sinnesorgane (Haut, Augen, Ohren)28.599
Endokrines System/Stoffwechsel117.143
Multisystemisch137.863
Ethologie, Tierverhalten, Tierbiologie35.228
Andere123.260
Gesamtzahl1.117.731

Tierversuche in der angewandten Forschung

Ein Schwerpunkt bei der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren lag auf dem Bereich der Krebserkrankungen des Menschen. Einen detaillierten Überblick über die Forschungszwecke gibt die folgende Tabelle:

Translationale und angewandte ForschungAnzahl
Tabelle 4: Im Rahmen translationaler und angewandter Forschung verwendete Tiere nach Zweck
Krebserkrankungen des Menschen115.230
Infektionskrankheiten des Menschen22.052
Kardiovaskuläre Erkrankungen des Menschen14.597
Nerven- und Geisteserkrankungen des Menschen41.343
Atemwegserkrankungen des Menschen16.124
Gastrointestinale Erkrankungen des Menschen, einschließlich der Leber10.359
Muskuloskelettale Erkrankungen des Menschen3.572
Immunerkrankungen des Menschen14.748
Erkrankungen des urogenitalen/des Fortpflanzungssystems des Menschen3.773
Erkrankungen der Sinnesorgane (Haut, Augen und Ohren) des
Menschen
5.713
Erkrankungen des endokrinen Systems/des Stoffwechselsystems
des Menschen
14.638
Andere Humanerkrankungen4.223
Tierkrankheiten23.117
Tierschutz7.202
Krankheitsdiagnose3.412
Pflanzenkrankheiten17
Nicht-regulatorische Toxikologie und Ökotoxikologie7.081
Gesamtzahl307.201

Verwendung von Affen und Halbaffen

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 2.462 Affen und Halbaffen verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (3.141) deutlich gesunken. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Verwendung von Hunden und Katzen

Bei den Hunden und Katzen beliefen sich die Zahlen der eingesetzten Tiere auf 3.977 und 766, die insbesondere zur Erforschung von Tierkrankheiten sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfung von Tier- und Humanarzneimitteln zum Einsatz kamen.

Verwendung von Fischen

Im Jahr 2016 wurden insgesamt etwa 311.000 Fische verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (ca. 202.000) deutlich gestiegen. Ein Anstieg der Zahl der eingesetzten Fische ließ sich insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung (v. a. Endokrines System/Stoffwechsel) feststellen.

Im Vergleich: Verwendung von Versuchstieren 2014, 2015 und 2016

Einen detaillierten Vergleich der Daten aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 ermöglichen die folgenden Zusammenfassungen (in englischer Sprache):

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2016 (PDF, 668KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2015 (PDF, 662KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2014 (PDF, 626KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Diese Zusammenfassungen stellen die Versuchstierdaten in detaillierter Form dar. Dabei können sich die dargestellten Zahlen von den oben aufgeführten Daten unterscheiden, da teilweise nach Rechtsgrundlage (Versuche nach § 7 Absatz 2 und/oder § 4 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes) und auch danach, ob die Tiere erstmals oder erneut verwendet wurden, differenziert wird. Beim Vergleich der Gesamtzahlen der verwendeten Tiere ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2014 708.462 "andere Fische" (darin waren etwa 563.600 Fischlarven enthalten) gemeldet wurden (21,38 Prozent).

Rückblick: Tierversuchszahlen 2009 bis 2013

Aufgrund von Veränderungen im Erfassungssystem sind die Tierversuchszahlen ab 2014 nicht mit den Daten aus den Vorjahren vergleichbar.

Unter den folgenden Links finden Sie die Tierversuchszahlen der Jahre 2009 bis 2013 zum Herunterladen:

Versuchstierzahlen 2013 (PDF, 212KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2012 (PDF, 192KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2011 (PDF, 190KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2010 (PDF, 202KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2009 (PDF, 162KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Langfristiges Ziel: Tierversuche komplett ersetzen

Das BMEL ist bestrebt, die Anzahl verwendeter Tiere in Versuchen zu senken und fördert unter anderem die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen finanziell und vergibt jährlich den Tierschutzforschungspreis zur Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen. Das Preisgeld wurde im Jahr 2016 von 15.000 auf 25.000 Euro hochgesetzt.

Außerdem ist das Engagement der Bundesregierung zur Senkung der Zahl der für Tierversuche verwendeten Tiere Teil der BMEL-Initiative "Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl". Im Rahmen dieser Initiative wurde die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung zum "Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren" (BF3R) ausgebaut.

Hintergrundinformation zur Erhebung der Versuchstierzahlen

Am 9. November 2010 ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU in Kraft getreten. Deren Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2013 hat auch eine Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung mit einer Ausweitung der Meldepflicht über die Verwendung von Versuchstieren erforderlich gemacht. So ist nun auch die Verwendung von Kopffüßern (beispielsweise Kalmare und Kraken), Larven von Wirbeltieren und die Zucht genetisch veränderter Tiere zu melden. Außerdem ist auch der Schweregrad der Schmerzen, Leiden oder Schäden (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion, gering, mittel, schwer), dem die Tiere durch die Verwendung insgesamt ausgesetzt waren, zu übermitteln. Die Erfassung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen im Jahr 2014 erfolgte erstmals entsprechend den neuen Vorgaben.

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