Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2018

Das BMEL unterstützt die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen.

Soweit Tierversuche in bestimmten Bereichen unvermeidbar sind, macht sich das BMEL dafür stark, Versuchstieren den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Ziel bleibt es, Tierversuche auf ein unerlässliches Maß zu beschränken.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der Europäischen Kommission die Daten über die Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2018 übermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr bewegen sich die Zahlen auf einem weitgehend gleichbleibenden Niveau.

Verwendete Tierarten

In Deutschland wurden 2018 rund zwei Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt. Bei etwa 83 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelte es sich um Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei Mäuse etwa 72 Prozent der eingesetzten Tiere ausmachten. Circa neun Prozent der Tiere waren Fische, rund vier Prozent Kaninchen und etwa zwei Prozent Vögel. Eine Übersicht über häufig in Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tierarten in den Jahren 2017 und 2018 gibt die nachfolgende Tabelle.

Tabelle 1: In Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tierarten in den Jahren 2017 und 2018
Tierart20172018
Mäuse1.368.4471.539.575
Ratten255.449222.811
Kaninchen92.66185.193
Vögel36.92030.393
Fische239.350192.040

Demnach wurden 2018 weniger Kaninchen und Vögel sowie deutlich weniger Fische und Ratten im Rahmen von Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes im Vergleich zum Vorjahr eingesetzt. Ein deutlicher Anstieg lässt sich hingegen bei der Verwendung von Mäusen feststellen.

Schweregrad der Versuche

Im Hinblick auf den Schweregrad der Versuche lässt sich feststellen, dass die Belastung in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes vorwiegend gering war (etwa 61 Prozent), während der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung bei etwa 27 beziehungsweise sechs Prozent lag. Der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind, lag bei etwa sechs Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lässt sich damit insbesondere im Bereich der schweren Belastungen ein Anstieg um etwa ein Prozent feststellen.

Verwendung von genetisch veränderten Tieren

Etwa 973.000 Tiere der in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendeten Tiere waren genetisch verändert. Der Anteil an diesen sogenannten transgenen Tieren lag damit bei etwa 45 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2017: 40 Prozent). Zum Einsatz kamen hier insbesondere transgene Mäuse (92 Prozent) und Fische (7 Prozent).

Wissenschaftliche Versuchszwecke

Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden. Rund 44 Prozent der in Tierversuchen verwendeten Tiere dienten der Grundlagenforschung und etwa 15 Prozent der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren. Etwa 23 Prozent der Tiere wurden bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen verwendet. Rund 18 Prozent wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung oder für die Zucht von genetisch veränderten Tieren benötigt.

Tierversuche in der Grundlagenforschung

In der Grundlagenforschung spielten auch im Jahr 2018 insbesondere die Untersuchungen im Bereich des Nervensystems und des Immunsystems eine Rolle.

SchwerpunktAnzahl an Tieren
Onkologie89.414
Kardiovaskuläres System (Blut- und Lymphgefäße)94.437
Nervensystem187.442
Atmungssystem20.100
Gastrointestinales System, einschließlich Leber31.344
Muskuloskelettales System24.468
Immunsystem185.322
Urogenitales System/Fortpflanzungssystem27.434
Sinnesorgane (Haut, Augen, Ohren)23.443
Endokrines System/Stoffwechsel60.679
Multisystemisch114.035
Ethologie, Tierverhalten, Tierbiologie46.306
Andere13.199
Gesamtzahl937.756
Tabelle 2: Im Rahmen der Grundlagenforschung verwendete Tiere nach Zweck

Tierversuche in der angewandten Forschung

Ein Schwerpunkt bei der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren lag im Jahr 2018 auf dem Bereich der Krebserkrankungen des Menschen. Einen detaillierten Überblick über die Forschungszwecke gibt die folgende Tabelle.

Tabelle 3: Im Rahmen translationaler und angewandter Forschung verwendete Tiere nach Zweck
SchwerpunktAnzahl an Tieren
Krebserkrankungen des Menschen122.149
Infektionskrankheiten des Menschen27.115
Kardiovaskuläre Erkrankungen des Menschen17.158
Nerven- und Geisteserkrankungen des Menschen36.140
Atemwegserkrankungen des Menschen10.117
Gastrointestinale Erkrankungen des Menschen, einschließlich der Leber14.014
Muskuloskelettale Erkrankungen des Menschen3.154
Immunerkrankungen des Menschen17.389
Erkrankungen des urogenitalen/des Fortpflanzungssystems des Menschen2.176
Erkrankungen der Sinnesorgane (Haut, Augen und Ohren) des Menschen6.177
Erkrankungen des endokrinen Systems/des Stoffwechselsystems des Menschen17.731
Andere Humanerkrankungen6.233
Tierkrankheiten23.551
Tierschutz5.737
Krankheitsdiagnose5.113
Pflanzenkrankheiten18
Nicht-regulatorische Toxikologie und Ökotoxikologie9.123
Gesamtzahl323.095

Verwendung von Affen und Halbaffen

Im Jahr 2018 wurden in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes 3.288 Affen und Halbaffen verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (3.472) leicht zurückgegangen. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Verwendung von Hunden und Katzen

Bei den Hunden und Katzen beliefen sich die Zahlen der eingesetzten Tiere auf 3.979 und 765, die insbesondere zur Erforschung von Tierkrankheiten sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfung von Tier- und Humanarzneimitteln zum Einsatz kamen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich damit insgesamt ein leichter An-stieg bei Hunden (2017: 3.330) und Katzen (2017: 718).

Verwendung von Fischen

Im Jahr 2018 wurden in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes 192.040 Fische verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (ca. 239.350) deutlich gesunken. Ein Rückgang der Zahl der eingesetzten Fische ließ sich insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung (v. a. Kardiovaskuläres System/Lymphatisches System) und der Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfung von Tier- und Humanarzneimitteln feststellen.

Gesamtzahl der verwendeten Tiere im Jahr 2018

In Deutschland werden über die Vorgaben der EU-Versuchstierrichtlinie hinaus zusätzlich auch Tiere erfasst, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zu-vor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.

Tabelle 4: Gesamtzahl der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie der zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere im Jahr 2018
ZweckAnzahl an Tieren
Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken2.138.714
Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken686.352
Gesamtzahl2.825.066

Im Vergleich: Verwendung von Versuchstieren 2014 bis 2018

Einen detaillierten Vergleich der Daten aus den Jahren 2014 bis 2018 ermöglichen die folgenden Zusammenfassungen (in englischer Sprache):

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2018 (PDF, 693KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2017 (PDF, 739KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2016 (PDF, 668KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2015 (PDF, 662KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2014 (PDF, 626KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Rückblick: Tierversuchszahlen 2009 bis 2013

Aufgrund von Veränderungen im Erfassungssystem sind die Tierversuchszahlen ab 2014 nicht mit den Daten aus den Vorjahren vergleichbar.
Unter den folgenden Links finden Sie die Tierversuchszahlen der Jahre 2009 bis 2013 zum Herunterladen:

Versuchstierzahlen 2013 (PDF, 212KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2012 (PDF, 192KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2011 (PDF, 190KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2010 (PDF, 202KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2009 (PDF, 162KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Langfristiges Ziel: Tierversuche komplett ersetzen

Dem BMEL ist es ein großes Anliegen, Tierversuche möglichst schnell durch Alternativmethoden zu ersetzen und die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren. Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, werden vom BMEL verschiedene Projekte initiiert und unterstützt, die zum Ziel haben, Tierversuche möglichst schnell durch alternative Methoden zu ersetzen bzw. die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set) sowie die Vergabe des Tierschutzforschungspreises des BMEL.

Hintergrundinformation zur Erhebung der Versuchstierzahlen

Am 9. November 2010 ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU in Kraft getreten. Deren Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2013 hat auch eine Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung mit einer Ausweitung der Meldepflicht über die Verwendung von Versuchstieren erforderlich gemacht. So ist seitdem auch die Verwendung von Kopffüßern (beispielsweise Kalmare und Kraken), Larven von Wirbeltieren und die Zucht genetisch veränderter Tiere zu melden. Außerdem ist auch der Schweregrad der Schmerzen, Leiden oder Schäden (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion, gering, mittel, schwer), dem die Tiere durch die Verwendung insgesamt ausgesetzt waren, zu übermitteln. Die Erfassung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen im Jahr 2014 erfolgte erstmals entsprechend den neuen Vorgaben.

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