Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden Betriebe unterstützt, die ihre Ställe hin zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung umbauen wollen.
Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung steht eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Ziel ist es, in möglichst vielen Betrieben Verbesserungen in der Tierhaltung zu erreichen.
Die festen Säulen des Programms bilden:
Investive Förderung:
eine Förderung von Investitionen in besonders tiergerechte Neu- und Umbauten (Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio). Die Förderung für Stall-Neu- oder Umbauten ist nach der Investitionssumme gestaffelt. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, erhält künftig eine Förderung von 60 Prozent der Gesamtbausumme. Darüberhinausgehende Investitionen bis zwei Millionen Euro werden mit 50 Prozent der Kosten gefördert, weitere Investitionen bis zu fünf Millionen Euro mit 30 Prozent.
Förderung laufender Mehrkosten:
eine Förderung der laufenden Mehrkosten für mehr Tierwohl. Kriterien hierfür sind z.B. die Verwendung von Einstreu zumindest im Liegebereich, die Verwendung von Raufutter oder die Unversehrtheit der Ringelschwänze der Tiere. Die Förderung ist nach der Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden. Die Höhe der laufenden Mehrkosten wird pauschal für bestimmte Haltungsverfahren durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt.
Neben Investitionen in eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung werden auch deren laufende Mehrkosten gefördert. Den verlässlichen Ausbau der staatlichen Förderung der laufenden Mehrkosten einer tiergerechteren Tierhaltung hatte auch das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (KNW, „Borchert-Kommission“) gefordert.
Organisationen und Kontrollsysteme, die die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien durch ihre Mitglieder bzw. Teilnehmenden sicherstellen können, werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt. Staatlicherseits erfolgt „eine Kontrolle der Kontrolle“. Verwaltungsabläufe werden dabei schlank gehalten, das erspart sowohl Tierhalterinnen und Tierhaltern als auch der Verwaltung überflüssige Bürokratie.
Die beihilferechtliche Notifizierung der beiden Förderrichtlinien durch die EU-Kommission wurde am 30. Januar 2024 abgeschlossen. Die Richtlinie für die investive Förderung trat am 1. März 2024 in Kraft, die Förderung der laufenden Mehrkosten folgte am 1. April 2024. Um die Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten, beläuft sich die Förderlaufzeit auf sieben Jahre. Die seinerzeit vom BMEL angestrebte Förderlaufzeit von 10 Jahren wurde von der EU im Rahmen der Notifizierung aus rechtlichen Gründen nicht genehmigt.