Tierschutzforschungspreis 2025 mit vielen Neuerungen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Tierschutzforschungspreis 2025 mit neuen Preiskategorien ausgeschrieben. Nominierungsberechtigt sind die nationalen 3R-Zentren sowie die Leitungen nationaler Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten ein Preisgeld von bis zu 100.000 Euro.

Das BMEL setzt sich national und international für eine Verbesserung des Tierschutzes ein. Für das BMEL ist auch das Wohlergehen von Versuchstieren ein wichtiges Anliegen. Daher unterstützt das BMEL Maßnahmen des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements für eine Verbesserung des Schutzes von Versuchstieren und Förderung der Forschung und Entwicklung von Alternativmethoden schreibt das BMEL den Tierschutzforschungspreis 2025 mit neuen Preiskategorien aus. Unter der Federführung des BMEL obliegt die Organisation des Preises dem Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), welches am Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) angegliedert ist. Es werden drei Preise für mehr Schutz von Versuchstieren vergeben.

Die Preiskategorien

Preiskategorie 1: Tierschutzforschungspreis für herausragende Forschungsleistungen zum Ersatz und zur Verminderung von Tierversuchen

Der Preis ist mit 100.000 € dotiert. Er wird an nationale wie auch internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verliehen, die durch ihre Innovationen einen sehr großen Einfluss auf den Bereich des Ersatzes oder der Reduktion von Tierversuchen erreicht haben. Entscheidend ist, dass die Methoden bzw. das Verfahren wissenschaftlich und/oder technisch innovativer als bereits etablierte Methoden sind bzw. eine erhebliche Verbesserung zu existierenden Methoden darstellen.

Preiskategorie 2: Der Tierschutzforschungspreis für den nationalen wissenschaftlichen Nachwuchs

Der Preis ist mit bis zu 100.000 Euro dotiert. Er wird an nationale Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bis fünf Jahre nach der Promotion verliehen. Der Preis wird für innovative, zukunftsweisende, wissenschaftliche Abschlussarbeiten bzw. deren Folgearbeiten ausgeschrieben, die einen Beitrag zur Entwicklung von Methoden und Verfahren leisten, durch die Tierversuche ersetzt oder eingeschränkt werden können (Replacement und Reduction). Dies beinhaltet ein überzeugendes Konzept für die Verstetigung der Methode oder des Verfahrens. Entsprechend dem 3R-Prinzip können nachrangig auch Methoden für die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Versuchstieren oder für die Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden im Versuch (Refinement) ausgezeichnet werden.

Preiskategorie 3: Der Tierschutzpreis für gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement im Bereich Versuchstiere

Der Preis wird mit 20.000 € dotiert und wird an nationale oder internationale Personen und Organisationen verliehen. Ausgezeichnet wird die Gesamtheit aus geleistetem gesellschaftlich bürgerlichem Engagement (Definition bürgerschaftliches Engagement https://dserver.bundestag.de/btd/14/089/1408900.pdf) und dem daraus entstandenen besonderen Einfluss zu mehr Schutz von Versuchstieren.

Das Nominierungsverfahren

Die Bewerbung für die drei Preiskategorien erfolgte ausschließlich über Nominierungen. Grundsätzlich gilt, dass eine Eigennominierung nicht möglich ist. Ferner können Ehe- bzw. Lebenspartner sowie nahe Verwandte ihre Angehörigen nicht nominieren. Zur Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für alle Preiskategorien berechtigt sind nationale 3R-Zentren sowie die Leitungen der nationalen Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften.

Die Vergabe des Preises erfolgt auf Vorschlag eines unabhängigen Preiskomitees. Ein Anspruch auf Preisverleihung besteht nicht.

Hintergrundinformationen

"3R" für mehr Tierschutz in der Forschung

"Vermeiden, Verringern, Vermindern" (3R) sind das leitende Prinzip bei der Durchführung von Tierversuchen:

Replacement: Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz von Alternativmethoden
Reduction: Verringerung der Anzahl der Versuchstiere auf das Minimum
Refinement: Verbesserung der Haltungsbedingungen für Versuchstiere

Das Wohlbefinden und Leben von Tieren zu schützen, ist ein zentrales Thema der Gesellschaft, die sich in einem dynamischen Wandel befindet. Seit 2002 ist bereits der Tierschutz als Staatsziel im deutschen Grundgesetz verankert und im deutschen Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. In den letzten Jahren sind bereits wertvolle Fortschritte zu mehr Tierwohl erzielt worden. Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn Methoden zum Ersatz oder zur Einschränkung von Tierversuchen nicht vorhanden sind. Die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erfordert zudem einen Beitrag der Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Validierung derartiger Ansätze.

Für das BMEL ist das Wohlergehen der Versuchstiere ein wichtiges Anliegen. Tierversuche müssen auf das unerlässliche Maß beschränkt und Versuchstieren der bestmögliche Schutz gewährt werden. Das Bundesministerium fördert daher das gesellschaftliche Engagement für eine Verbesserung des Tierschutzes sowie die Forschung und Entwicklung von Alternativmethoden. Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) setzt sich im Namen der Bundesregierung Deutschlands nicht nur national, sondern auch in Europa und auf internationaler Ebene für eine Verbesserung des Tierschutzes ein. Unter anderem fördert das Bf3R Forschungsprojekte für die Entwicklung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen.

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