Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2018
Das BMEL unterstützt die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen.
Soweit Tierversuche in bestimmten Bereichen unvermeidbar sind, macht sich das BMEL dafür stark, Versuchstieren den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Ziel bleibt es, Tierversuche auf ein unerlässliches Maß zu beschränken.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der Europäischen Kommission die Daten über die Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2018 übermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr bewegen sich die Zahlen auf einem weitgehend gleichbleibenden Niveau.
Verwendete Tierarten
In Deutschland wurden 2018 rund zwei Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt. Bei etwa 83 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelte es sich um Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei Mäuse etwa 72 Prozent der eingesetzten Tiere ausmachten. Circa neun Prozent der Tiere waren Fische, rund vier Prozent Kaninchen und etwa zwei Prozent Vögel. Eine Übersicht über häufig in Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tierarten in den Jahren 2017 und 2018 gibt die nachfolgende Tabelle.
Tabelle 1: In Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tierarten in den Jahren 2017 und 2018 | ||
Tierart | 2017 | 2018 |
---|---|---|
Mäuse | 1.368.447 | 1.539.575 |
Ratten | 255.449 | 222.811 |
Kaninchen | 92.661 | 85.193 |
Vögel | 36.920 | 30.393 |
Fische | 239.350 | 192.040 |
Demnach wurden 2018 weniger Kaninchen und Vögel sowie deutlich weniger Fische und Ratten im Rahmen von Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes im Vergleich zum Vorjahr eingesetzt. Ein deutlicher Anstieg lässt sich hingegen bei der Verwendung von Mäusen feststellen.
Schweregrad der Versuche
Im Hinblick auf den Schweregrad der Versuche lässt sich feststellen, dass die Belastung in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes vorwiegend gering war (etwa 61 Prozent), während der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung bei etwa 27 beziehungsweise sechs Prozent lag. Der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind, lag bei etwa sechs Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lässt sich damit insbesondere im Bereich der schweren Belastungen ein Anstieg um etwa ein Prozent feststellen.

Verwendung von genetisch veränderten Tieren
Etwa 973.000 Tiere der in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendeten Tiere waren genetisch verändert. Der Anteil an diesen sogenannten transgenen Tieren lag damit bei etwa 45 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2017: 40 Prozent). Zum Einsatz kamen hier insbesondere transgene Mäuse (92 Prozent) und Fische (7 Prozent).

Wissenschaftliche Versuchszwecke
Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden. Rund 44 Prozent der in Tierversuchen verwendeten Tiere dienten der Grundlagenforschung und etwa 15 Prozent der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren. Etwa 23 Prozent der Tiere wurden bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen verwendet. Rund 18 Prozent wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung oder für die Zucht von genetisch veränderten Tieren benötigt.

Tierversuche in der Grundlagenforschung
In der Grundlagenforschung spielten auch im Jahr 2018 insbesondere die Untersuchungen im Bereich des Nervensystems und des Immunsystems eine Rolle.
Schwerpunkt | Anzahl an Tieren |
---|---|
Onkologie | 89.414 |
Kardiovaskuläres System (Blut- und Lymphgefäße) | 94.437 |
Nervensystem | 187.442 |
Atmungssystem | 20.100 |
Gastrointestinales System, einschließlich Leber | 31.344 |
Muskuloskelettales System | 24.468 |
Immunsystem | 185.322 |
Urogenitales System/Fortpflanzungssystem | 27.434 |
Sinnesorgane (Haut, Augen, Ohren) | 23.443 |
Endokrines System/Stoffwechsel | 60.679 |
Multisystemisch | 114.035 |
Ethologie, Tierverhalten, Tierbiologie | 46.306 |
Andere | 13.199 |
Gesamtzahl | 937.756 |
Tabelle 2: Im Rahmen der Grundlagenforschung verwendete Tiere nach Zweck |
Tierversuche in der angewandten Forschung
Ein Schwerpunkt bei der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren lag im Jahr 2018 auf dem Bereich der Krebserkrankungen des Menschen. Einen detaillierten Überblick über die Forschungszwecke gibt die folgende Tabelle.
Tabelle 3: Im Rahmen translationaler und angewandter Forschung verwendete Tiere nach Zweck | |
Schwerpunkt | Anzahl an Tieren |
---|---|
Krebserkrankungen des Menschen | 122.149 |
Infektionskrankheiten des Menschen | 27.115 |
Kardiovaskuläre Erkrankungen des Menschen | 17.158 |
Nerven- und Geisteserkrankungen des Menschen | 36.140 |
Atemwegserkrankungen des Menschen | 10.117 |
Gastrointestinale Erkrankungen des Menschen, einschließlich der Leber | 14.014 |
Muskuloskelettale Erkrankungen des Menschen | 3.154 |
Immunerkrankungen des Menschen | 17.389 |
Erkrankungen des urogenitalen/des Fortpflanzungssystems des Menschen | 2.176 |
Erkrankungen der Sinnesorgane (Haut, Augen und Ohren) des Menschen | 6.177 |
Erkrankungen des endokrinen Systems/des Stoffwechselsystems des Menschen | 17.731 |
Andere Humanerkrankungen | 6.233 |
Tierkrankheiten | 23.551 |
Tierschutz | 5.737 |
Krankheitsdiagnose | 5.113 |
Pflanzenkrankheiten | 18 |
Nicht-regulatorische Toxikologie und Ökotoxikologie | 9.123 |
Gesamtzahl | 323.095 |
Verwendung von Affen und Halbaffen
Im Jahr 2018 wurden in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes 3.288 Affen und Halbaffen verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (3.472) leicht zurückgegangen. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.
Verwendung von Hunden und Katzen
Bei den Hunden und Katzen beliefen sich die Zahlen der eingesetzten Tiere auf 3.979 und 765, die insbesondere zur Erforschung von Tierkrankheiten sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfung von Tier- und Humanarzneimitteln zum Einsatz kamen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich damit insgesamt ein leichter An-stieg bei Hunden (2017: 3.330) und Katzen (2017: 718).
Verwendung von Fischen
Im Jahr 2018 wurden in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes 192.040 Fische verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (ca. 239.350) deutlich gesunken. Ein Rückgang der Zahl der eingesetzten Fische ließ sich insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung (v. a. Kardiovaskuläres System/Lymphatisches System) und der Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfung von Tier- und Humanarzneimitteln feststellen.
Gesamtzahl der verwendeten Tiere im Jahr 2018
In Deutschland werden über die Vorgaben der EU-Versuchstierrichtlinie hinaus zusätzlich auch Tiere erfasst, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zu-vor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.
Tabelle 4: Gesamtzahl der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie der zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere im Jahr 2018 | |
Zweck | Anzahl an Tieren |
---|---|
Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken | 2.138.714 |
Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken | 686.352 |
Gesamtzahl | 2.825.066 |
Im Vergleich: Verwendung von Versuchstieren 2014 bis 2018
Einen detaillierten Vergleich der Daten aus den Jahren 2014 bis 2018 ermöglichen die folgenden Zusammenfassungen (in englischer Sprache):
Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2018 (PDF, 693KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2017 (PDF, 739KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2016 (PDF, 668KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2015 (PDF, 662KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2014 (PDF, 626KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rückblick: Tierversuchszahlen 2009 bis 2013
Aufgrund von Veränderungen im Erfassungssystem sind die Tierversuchszahlen ab 2014 nicht mit den Daten aus den Vorjahren vergleichbar.
Unter den folgenden Links finden Sie die Tierversuchszahlen der Jahre 2009 bis 2013 zum Herunterladen:
Versuchstierzahlen 2013 (PDF, 212KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Versuchstierzahlen 2012 (PDF, 192KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Versuchstierzahlen 2011 (PDF, 190KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Versuchstierzahlen 2010 (PDF, 202KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Versuchstierzahlen 2009 (PDF, 162KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Langfristiges Ziel: Tierversuche komplett ersetzen
Dem BMEL ist es ein großes Anliegen, Tierversuche möglichst schnell durch Alternativmethoden zu ersetzen und die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren. Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, werden vom BMEL verschiedene Projekte initiiert und unterstützt, die zum Ziel haben, Tierversuche möglichst schnell durch alternative Methoden zu ersetzen bzw. die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set) sowie die Vergabe des Tierschutzforschungspreises des BMEL.
Hintergrundinformation zur Erhebung der Versuchstierzahlen
Am 9. November 2010 ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU in Kraft getreten. Deren Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2013 hat auch eine Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung mit einer Ausweitung der Meldepflicht über die Verwendung von Versuchstieren erforderlich gemacht. So ist seitdem auch die Verwendung von Kopffüßern (beispielsweise Kalmare und Kraken), Larven von Wirbeltieren und die Zucht genetisch veränderter Tiere zu melden. Außerdem ist auch der Schweregrad der Schmerzen, Leiden oder Schäden (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion, gering, mittel, schwer), dem die Tiere durch die Verwendung insgesamt ausgesetzt waren, zu übermitteln. Die Erfassung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen im Jahr 2014 erfolgte erstmals entsprechend den neuen Vorgaben.