Anwendung der EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung für Kindertagespflegepersonen

Gerade Kleinkinder und Säuglinge sind besonders empfindlich gegenüber Krankheitserregern, die durch Lebensmittel oder Hygienemängel verbreitet werden.

Das macht die Einhaltung von Hygieneanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln unabdingbar. Bei den für die Tagespflege relevanten Lebensmittelhygieneanforderungen handelt es sich um Elemente der "Basishygiene", die in einem üblichen Haushalt erfüllbar sind, wie etwa eine funktionierende Trinkwasserversorgung oder Vorrichtungen zum Händewaschen. In der Praxis bedeutet das: Tagespflegepersonen sind gefordert, allgemeine Grundregeln der Lebensmittelhygiene und Sicherheit im Umgang mit Lebensmitteln einzuhalten. Diese Hygienestandards sind jedoch keinesfalls zu vergleichen mit denen, die zum Beispiel von Großküchen oder anderen großen Lebensmittelunternehmen einzuhalten sind.

Lebensmittelhygieneleitfäden im Internet

Die Behörden verschiedener Bundesländer haben Hygieneleitfäden für die Kindertagespflege erstellt und im Internet veröffentlicht. Diese Leitfäden enthalten viele Hinweise und Tipps, die es Tagespflegepersonen erleichtern, die geforderten Hygienestandards praxisgerecht zu erfüllen, ohne bei der täglichen Arbeit behindert zu werden. Bestandteile dieser Leitfäden sind zum Beispiel:

  • Informationen zu den allgemeinen Grundregeln der Küchenhygiene, die bei der Zubereitung von Speisen und Getränken zu beachten sind, um Kinder vor Krankheiten oder Infektionen zu schützen,
  • Hinweise zum Umgang mit besonders risikoreichen Lebensmitteln, darunter zum Beispiel rohes Hackfleisch,
  • praktische Hinweise, wie der Sorgfaltspflicht bei der Eigenkontrolle nachgekommen werden kann. Dazu gehört zum Beispiel eine Überprüfung, ob das Thermostat des Kühlschranks richtig eingestellt ist.

Darüber hinaus stehen seit Dezember 2013 mit der vom Bundesverband für die Kindertagespflege erarbeiteten "Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege" umfangreiche praxisnahe Empfehlungen zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln in der Kindertagespflege zur Verfügung, die alle Bereiche vom Einkauf über Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln, persönlicher Hygiene bis hin zu Anforderungen an Räume, Ausrüstungen und Arbeitsgeräte abdecken. Die Leitlinie kann über die Homepage des genannten Bundesverbandes bezogen werden.

Zur Rechtslage: Einstimmiger Länderbeschluss - Lebensmittelhygienerecht auch für Kindertagespflegepersonen

Die EU-Lebensmittel-Hygiene-Verordnung sorgt seit 2006 für einheitliche Standards in ganz Europa. Nach Auffassung der EU-Kommission ist von den Regeln dieser Verordnung ausgenommen, "wer nur gelegentlich oder in kleinem Maße Lebensmittel zubereitet oder serviert". Das trifft auf Tagesmütter nicht zu, denn sie bereiten Lebensmittel in der Regel mehrfach täglich und oft für mehrere Kinder zu. Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer haben 2005 einstimmig beschlossen, dass das Lebensmittelhygienerecht auch für Tagesmütter gelten solle. Wie die EU-weit unmittelbar geltenden Vorschriften der EU-Hygiene-Verordnung im Einzelnen anzuwenden sind, entscheiden die zuständigen Bundesländer in eigener Verantwortung.

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sollten bei der Umsetzung im Alltag der Kindertagespflege maßvolle, vernünftige und praktikable Lösungen gefunden werden - also Lösungen mit Augenmaß, im Sinne der Tagesmütter und Tagesväter, der Kinder und deren Eltern, die Anspruch haben auf eine bestmögliche Betreuung und Versorgung ihrer Kinder mit einwandfreien Lebensmitteln.

Unkompliziertes Registrierungsverfahren

Auch die Registrierungspflicht, der Tagespflegepersonen seit dem Jahr 2006 unterliegen, lässt sich in der Praxis unkompliziert und unbürokratisch erfüllen. Das Bundesministerium hat sich von Beginn an für eine verhältnismäßige und praktikable Umsetzung eingesetzt. So ist das Registrierungsverfahren in Deutschland einfach und nicht formalisiert:

  • In der Regel genügt eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde, um sich registrieren zu lassen.
  • Dank der Registrierung können die Behörden Tagesmüttern und Tagesvätern bei Fragen zur Lebensmittelhygiene beratend zur Seite stehen. Beispielsweise bei Durchfallerkrankungen betreuter Kinder werden die zuständigen Behörden so auch in die Lage versetzt, mögliche Zusammenhänge mit in der Betreuungsstätte zubereiteten Lebensmitteln zu erkennen und dadurch weitere Erkrankungsfälle zu vermeiden.

Länder sollten Ermessensspielräume nutzen

In Deutschland sind die Auslegung und der Vollzug der lebensmittelrechtlichen Vorschriften Aufgabe der Bundesländer. Die zuständigen Länderbehörden überwachen und kontrollieren die Umsetzung der EU-Vorschriften in eigener Zuständigkeit.

Das Bundesministerium betont, dass die Länder hierbei große Ermessensspielräume haben, auch bei der Auslegung des seit dem Jahr 2006 geltenden EU-Lebensmittelhygienerechts. Diese Ermessensspielräume sollten die Länder auch nutzen. Das Recht ist sehr flexibel und ermöglicht es den Behörden vor Ort, vernünftige und maßgeschneiderte Lösungen für alle denkbaren Einzelfälle zu finden. Die "Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege" stellt hier sowohl für Behörden als auch Tagespflegepersonen eine gute Auslegungshilfe dar.

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