Maßnahmen zur Überbrückung von Versorgungsengpässen

Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu schützen und zu versorgen ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie lässt sich verfassungsrechtlich aus der allgemeinen Verteidigungsaufgabe des Staates und der staatlichen Pflicht zur Daseinsvorsorge für die Bevölkerung ableiten.

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Dabei bezieht sich die Daseinsvorsorge nicht nur auf durch militärische Auseinandersetzungen verursachte Krisen, sondern auch auf andere Schadensereignisse wie zum Beispiel Natur- und Umweltkatastrophen. Dies kann auch Unfälle in großtechnischen Anlagen im In- und Ausland oder auch kriminelle sowie terroristische Akte einschließen. Eine der elementarsten Komponenten der Daseinsvorsorge ist dabei ohne Zweifel die Nahrungsmittelversorgung.

Staatliche Ernährungsvorsorge trägt dazu bei, kurzfristig Versorgungsengpässe in Krisensituationen zu überbrücken. Sie bedarf jedoch einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge. Staatliche und vor allem private Vorsorge ist auch in der heutigen Zeit wichtig. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Verteidigungs-, Spannungs- oder Bündnisfalls und der damit eventuell verbundenen Notwendigkeit, die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu regeln, deutlich geringer geworden ist, haben andere Ereignisse in der jüngeren Vergangenheit die Anfälligkeit von kritischen Infrastrukturen in unserer modernen Gesellschaft offenbart (zum Beispiel Naturkatastrophen wie das Jahrhundert-Hochwasser der Elbe 2002, das Schneechaos mit umgeknickten Strommasten im Münsterland 2005, die Flutkatastrophe im Jahr 2013 oder großflächige Stromausfälle).

Vorsorge verringert die Unsicherheit. Um Vorsorgekrisen bewältigen zu können, wurden in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Grundlagen für die Ernährungsvorsorge und -sicherstellung geschaffen. Die seit Mitte der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts bestehenden Regelungen wurden in den letzten Jahren reformiert. Sie wurden an den heutigen wirtschaftlichen, gesamtgesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und den Anforderungen eines effizienten Krisenmanagements ausgerichtet.

Auf Grundlage des am 11. April 2017 in Kraft getretenen Ernährungssicherstellungs- und –vorsorgegesetz (ESVG) können in einer Versorgungskrise erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung ergriffen werden.

Mehr Informationen

Weitere Informationen und die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur staatlichen Notbevorratung bei Lebensmitteln erhalten Sie in unserem Internetangebot www.ernaehrungsvorsorge.de.

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