Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das Ministerium in den sozialen Medien
Lebensmittelsicherheit
Alle Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen sicher sein. Das gilt auch für Importprodukte. Die Sicherheit gewährleistet der verantwortliche Lebensmittelunternehmer. Die Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben wird in behördlichen Lebensmittelkontrollen überprüft.
So müssen Zusatzstoffe und neuartige Lebensmittel zugelassen sein, schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Auch soll durch die Kennzeichnung einfach erkennbar sein, ob zum Beispiel Allergene enthalten sind.
Sichere Lebensmittel zu gewährleisten, ist eine komplexe Aufgabe: Lebensmittel werden zunehmend global gehandelt, Zutaten und Produkte werden neu entwickelt, Krankheitserreger können auftreten und Verbraucherinnen und Verbraucher ändern ihre Essgewohnheiten.
Deshalb gibt es ein EU-weit und international abgestimmtes Sicherungs-System für Lebensmittel. Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit seiner Produkte und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Das BMEL und seine Behörden sorgen unter anderem dafür, dass Risiken laufend bewertet und die Vorschriften und Strukturen ständig neuen Erkenntnissen angepasst werden. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelungen ist Aufgabe der Bundesländer. Für die Haushalte gibt das BMEL Hinweise zur richtigen Lagerung und Verarbeitung sensibler Lebensmittel.
Die Experten der Lebensmittelüberwachung kontrollierten im Jahr 2022 risikoorientiert 477.086 Betriebe, die in der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig waren. Dies entspricht etwa 37 Prozent aller Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel verarbeiten oder verkaufen.
"Rückstände" sind Reste von Stoffen, die bei der Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt werden. So können selbst bei korrekter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Rückstände in Obst, Gemüse oder Getreide verbleiben. Auch wenn Nutztiere mit Arzneimitteln behandelt werden müssen, beispielsweise im Fall einer Erkrankung oder Infektion, können in Lebensmitteln, die vom Tier gewonnen werden, Rückstände der eingesetzten Stoffe enthalten sein.
Hier finden Sie Informationen zu Lebensmitteln für spezielle Gruppen, neuartigen Lebensmitteln (Novel Food), Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen und speziellen Lebensmittelgruppen wie Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Fruchtsäften, Honig oder Konfitüren.
Lebensmittelverpackungen, Essgeschirr oder der Schlauch einer Melkmaschine: Lebensmittel kommen während Herstellung, Verpackung, Lagerung, Zubereitung und schließlich Verzehr mit Gegenständen in Berührung, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Diese Gegenstände werden als Lebensmittelbedarfsgegenstände bezeichnet. Sie sind rechtlich klar geregelt und werden amtlich überwacht.
Gezielte Kontrollen dienen dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Wirtschaft, Behörden, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher sind aktiv gefordert.
Lebensmittel sind in der Regel frei verkehrsfähig, sofern sie allen lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen. Sogenannte neuartige Lebensmittel (auch Novel Food genannt) bedürfen jedoch einer Zulassung.
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher ernähren sich bewusst pflanzenbetont und verzichten häufiger auf tierische Produkte. Eine Viel-zahl von Alternativen zu Fleisch, Fisch oder Milcherzeugnissen auf pflanz-licher Basis ist heute bereits im Handel erhältlich. Die Gründe für den Griff zu diesen Alternativen sind vielfältig: So spielen Umfragen zufolge gesundheitliche und ethische Gründe sowie umweltverträgliche Erzeu-gung eine wichtige Rolle; manchen schmeckt es einfach besser und ein Großteil ist erst einmal neugierig.
In die DLMBK beruft das BMEL gleich viele Mitglieder aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft. Sie arbeiten ehrenamtlich als unabhängiges Gremium.
Das ovale Zeichen ist auf Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen gedruckt. Es bedeutet, dass der Betrieb, der das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird.
Frischer Fisch muss in Deutschland gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über wichtige Merkmale der Fischereierzeugnisse erhalten.
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden.
Die BfR-MEAL-Studie (Mahlzeiten für die Expositionsschätzung und Analytik von Lebensmitteln) untersucht zum ersten Mal in Deutschland großflächig, in welchen Konzentrationen Stoffe durchschnittlich in Lebensmitteln enthalten sind und welche gesundheitlichen Risiken bei der Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln entstehen können.
Lebensmittel sind in der Regel frei verkehrsfähig, sofern sie allen lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen. Sogenannte neuartige Lebensmittel (auch Novel Food genannt) bedürfen jedoch einer Zulassung.