Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln

Als Pflanzenschutzmittelrückstände werden die auf oder in einem Lebensmittel verbleibenden Reste von Wirkstoffen und deren Abbauprodukten bezeichnet.

Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen, werden Pflanzenschutzmittel nach den Regeln der guten fachlichen Praxis angewandt, für mögliche Rückstände werden rechtlich verbindliche Rückstandshöchstgehalte festgesetzt, die zuvor auf ihre toxikologische Akzeptanz geprüft wurden.

Cover der Broschüre 'Rückstände von Pflanzenschutzmitteln - Gesundheit geht vor' Cover der Broschüre 'Rückstände von Pflanzenschutzmitteln - Gesundheit geht vor'

In keinem anderen europäischen Staat werden Lebensmittel auf so viele Pflanzenschutzmittel untersucht wie in Deutschland.

Und jeden Tag setzen sich viele Menschen in der Forschung, der Zulassung, der Beratung, in Landwirtschaft und Gartenbau sowie in der Überwachung dafür ein, dass sichere und hochwertige Lebensmittel auf den Tisch bekommen.

Die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte kontrolliert die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern.

Die Untersuchungsdaten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln werden von den Bundesländern an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt, dort ausgewertet und jährlich in dem Bericht "Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln" veröffentlicht.

Der Frage, wie hoch die Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln ist und ob die gefundenen Rückstände gesundheitliche Auswirkungen haben können, ist das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nachgegangen. Hierfür wurden Auswertungen von repräsentativ erhobenen Überwachungsdaten der Jahre 2009 bis 2014 sowie 2015 bis 2020 vorgenommen. Es wurde sowohl das Risiko für Einzelwirkstoffe abgeschätzt als auch das kumulative Risiko vorläufig bewertet. Für die Jahre 2015 bis 2020 ergab die Schätzung der chronischen und akuten Verbraucherexposition gegenüber Rückständen aus Pflanzenschutzmitteln, dass für 1180 von 1188 analytischen Parametern (Wirkstoffe, deren Metaboliten und weitere Summenparameter) ein gesundheitliches Risiko für die deutsche Bevölkerung praktisch ausgeschlossen ist, wenn man das 99,9te Perzentil der Expositionsverteilung als Bewertungskriterium zugrunde legt.Für Rückstände derjenigen Wirkstoffe, bei denen Hinweise auf mögliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher identifiziert wurden, wurden seither eine Reihe regulatorischer Maßnahmen auf den Weg gebracht, die zu einem Rückgang der Rückstandsbelastung mit diesen Wirkstoffen führen sollen.

Die vollständigen Berichte finden Sie hier:

Bericht 2009 bis 2014

Bericht 2015 bis 2020

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