Nahrungsergänzungsmittel
Mit Nahrungsergänzungsmitteln können dem Körper zusätzlich zur allgemeinen Ernährung Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugeführt werden. Sie sind ein Konzentrat von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die in konzentrierter/dosierter Form (z. B. Kapseln, Tabletten) in den Verkehr gebracht werden.
Nahrungsergänzungsmittel müssen den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Dazu gehört insbesondere die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel vom 24. Mai 2004 (NemV). Sie setzt die Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel in deutsches Recht um.
Der Hersteller oder Einführer eines Nahrungsergänzungsmittels muss dies gemäß § 5 NemV spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen. Er muss zudem ein Muster des auf dem Erzeugnis verwendeten Etiketts vorlegen.