Was steckt wirklich in meiner Zigarette?
BMEL veröffentlicht Zusatzstoffe in Tabakprodukten
Die Verwendung von Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen sowie in nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern ist in Deutschland in der Tabakerzeugnisverordnung geregelt.
Hersteller und Importeure waren schon bisher verpflichtet, Informationen über die bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen verwendeten Zusatzstoffe und ihre Mengen zu melden. Die wesentlichen Inhalte dieser Meldungen an die zuständigen Landesbehörden werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht und den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt gemacht.
Dies geschieht in Form einer Datenbank, in der bequem nach Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, Feinschnitt und sonstigen Tabakerzeugnissen (Wasserpfeifen-, Kau- und Schnupftabak sowie Tabaksticks/-stränge) - gesucht werden kann. Die einzelnen Zusatzstoffe werden, nach Tabakprodukt-Marken sortiert, gemäß ihrer mengenmäßigen Verwendung in absteigender Reihenfolge aufgelistet. Darüber hinaus werden für Zigaretten auch die Gehalte an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid je Marke angegeben.
Hinweis: Aufgrund technischer Probleme sind die Daten der Tabakzusatzstoff-Datenbank nicht aktuell. Es wird derzeit an einer Aktualisierung gearbeitet.
Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen sind mit Blick auf eine mögliche gesundheitsschädigende und suchtfördernde Wirkung in der öffentlichen Diskussion in den Fokus geraten. Das BMEL misst der toxikologischen Bewertung von Stoffen, die den Tabakerzeugnissen zugesetzt werden sollen, eine hohe Bedeutung bei. Die Bewertung dieser Stoffe soll an den neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst werden.
Die Mitteilungspflichten wurden durch die Tabakproduktrichtlinie ausgeweitet und wurden entsprechend national umgesetzt.