Entwaldungsfreie Lieferketten: Agrarproduktion ohne Waldzerstörung
Bis zu 90 Prozent der globalen Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Betroffen sind vor allem Wälder in den Tropen. Die Nachfrage in wichtigen Konsumentenländern wie den USA und China aber auch der EU, insbesondere nach Palmöl, Soja und Kakao, gilt neben dem Eigenkonsum in den Erzeugerregionen als wichtiger Antriebsfaktor. Für einen erfolgreichen internationalen Waldschutz müssen Agrarrohstoffe möglichst nachhaltig produziert werden. Das heißt auch: ohne Waldflächen zu zerstören.
Aus diesem Grund engagieren sich immer mehr Unternehmen für den Waldschutz, indem sie sich verpflichten, ausschließlich "entwaldungsfreie", zertifizierte Agrarrohstoffe zu kaufen. Eine Zertifizierung erfolgt meist nach anerkannten Nachhaltigkeitsstandards.
Das BMEL fördert solche privatwirtschaftlichen Initiativen auch innerhalb Deutschlands. Erfolgreiche Ansätze zeigen vor allem
- das Forum Nachhaltiges Palmöl (FONAP)
- das Forum Nachhaltiger Kakao (FNK) und
- das Forum für nachhaltigere Eiweißfuttermittel (FONEI).
Die Maßnahmen Deutschlands sind zudem eingebettet in zahlreiche multilaterale Initiativen. So ist Deutschland Gründungsmitglied der 2015 initiierten Amsterdam-Partnerschaft (s. Kasten). Auch im Rahmen der so genannten Glasgow Declaration unter der Federführung des Vereinigten Königreichs beteiligt sich Deutschland an entsprechenden Maßnahmen. Zudem wurden unter deutscher G7-Präsidentschaft 2022 Beschlüsse zu Ernährungssystemen und einer landwirtschaftlichen Produktion ohne Entwaldung erwirkt. Diese gilt es in den Folgejahren umzusetzen und dazu auch im erweiterten G 20 Rahmen – hier mit wichtigen Produzentenländern - weiterzuverfolgen.
Auch die EU wird tätig: Anti-Entwaldungsverordnung nimmt wichtige Hürde
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 22. Dezember 2022 im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine Verordnung auf den Weg gebracht, mit der die weltweite Entwaldung reduziert werden soll.
Die Verordnung baut auf dem Ansatz der EU-Holzhandelsverordnung auf und sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten für das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt und das Exportieren bestimmter Rohstoffe und Produkte vor. Dies darf nur dann erfolgen, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Mit diesem Regelungsansatz will die EU einen wichtigen Beitrag gegen die konsumentenseitig angetriebene Entwaldung und Waldschädigung leisten.
Der Regelungsbereich umfasst Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie Produkte, die diese Rohstoffe enthalten oder daraus hergestellt wurden.
Die Verordnung ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit von 18 Monaten ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden. Für kleine Unternehmen gilt eine Übergangszeit von 24 Monaten.