Bundeswaldgesetz

Der Wald hat für die Menschen in Deutschland eine besondere Bedeutung und erbringt viele wichtige Leistungen für das Gemeinwohl. Er erfüllt vielfältige Aufgaben für den Klimaschutz, als Rohstofflieferant, als Lebensraum für Flora und Fauna oder als Ort für Naturerleben und Erholung.

Ziel der Waldpolitik in Deutschland ist es, diese vielfältigen Funktionen und Leistungen des Waldes sowie seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Diese Zielsetzung hat der Gesetzgeber bereits 1975 im Bundeswaldgesetz formuliert und mit zwei weiteren forstpolitischen Zielen verknüpft: der Förderung der Forstwirtschaft und dem Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer.

Zusammen mit den Waldgesetzen der Länder schützt das Bundeswaldgesetz den Wald insbesondere vor Rodung und willkürlicher Inanspruchnahme für andere Landnutzungszwecke (Umwandlung), aber auch vor unsachgerechter Behandlung. So sind Waldbesitzer in Deutschland unter anderem gesetzlich verpflichtet, kahle Waldflächen wieder aufzuforsten. Dieser Schutz wirkt: Die Waldfläche in Deutschland, eines der am dichtesten besiedelten Länder Europas, ist in den letzten vierzig Jahren um rund eine Million Hektar auf heute 11,4 Millionen Hektar gewachsen.

Der im Bundeswaldgesetz enthaltene Auftrag zur Förderung der Forstwirtschaft und zum Interessensausgleich beruht darauf, dass der Wald und seine nachhaltige Bewirtschaftung einer ganzen Vielzahl gesellschaftlich wichtiger Leistungen und Waldfunktionen dienen. Dies gilt ausdrücklich auch für die Holzproduktion: Das in Deutschland nachhaltig erzeugte Holz ist Grundlage für die Versorgung der Wirtschaft insbesondere in ländlichen Räumen, es ist unser wichtigster nachwachsender Rohstoff und Basis für viele Arbeitsplätze. Nicht zuletzt verringert nachhaltig erzeugtes Holz aus Deutschland den Druck auf die Wälder in anderen Teilen der Welt.

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