Dürre: finanzielle Hilfen für Waldbesitzer
Die starken Stürme im Frühjahr 2018, die extreme Dürre und Hitzewellen in den Jahren 2018 bis 2020 haben eine Massenvermehrung des Fichtenborkenkäfers ausgelöst. Den Wäldern und der Forstwirtschaft in Deutschland wurden massive Schäden zugefügt. Vielerorts sind die Bäume in ihrer Vitalität schwer geschädigt oder sind flächig abgestorben. Hauptsächlich betroffen sind hiervon die Fichten. Aber auch die Vitalität der Laubbäume wie die Buche oder Eiche ist durch die fortdauernde Trockenheit beeinträchtigt und Sekundärschädlinge breiten sich aus.
BMEL leistet in Zusammenarbeit mit den Ländern einen maßgeblichen Beitrag, die akuten Schäden zu bewältigen, geschädigte Wälder wieder zu bewalden sowie die Wälder in Deutschland in ihrer Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel insgesamt zu stärken. Die erforderlichen Maßnahmen wurden gemeinsam mit den Ländern, die über die Ko-Finanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einen Anteil der Finanzierung in Höhe von 40 Prozent tragen, ausgearbeitet.
Im Herbst 2018 wurde ein neuer Förderbereich „Extremwetterereignisse Wald“ in den GAK-Rahmenplan und das bereits bestehende GAK-Fördersystem von Bund und Ländern aufgenommen, womit Maßnahmen auf den Schadflächen für private und kommunale Waldeigentümer gefördert werden:
- Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen.
- Waldschutzmaßnahmen.
- Wiederaufforstung.
Auf Initiative des Bundes wurde im Jahr 2019 im Rahmen der GAK ein umfangreiches Hilfspaket für die privaten und kommunalen Waldeigentümer in Höhe von 478 Millionen Euro (Bundesmittel) für flächenwirksame Maßnahmen für die Jahre 2020 bis 2023 auf den Weg gebracht. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder standen damit aus der GAK rund 800 Millionen Euro für Maßnahmen zur Bewältigung der Waldschäden auf den Schadflächen sowie für Maßnahmen im gesamten Wald zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel bzw. den Waldumbau zur Verfügung. Weitere 69 Millionen Euro wurden im gleichen Zeitraum für flankierende Maßnahmen[1] bereitgestellt, die vom BMEL umgesetzt wurden.
[1] Flankierende Maßnahmen umfassen Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung zur Baumartenwahl, Waldschutzmonitoring oder verstärkter Holzverwendung.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur bestandes- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen
- Waldschutzmaßnahmen
• die Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen (z. B. Borkenkäfer)
• die Bekämpfung von Schadorganismen durch Auffinden und Aufarbeitung von befallenem Holz (z.B. Sanitärhiebe, Entrinden, Rinde entsorgen, Rücken und Transport von Holz)
• die Anlage von Holzlagerplätzen (Nass- und Trockenlager) zur Lagerung von Kalamitätsholz
• die Wiederherstellung von infolge von Starkregenereignissen beschädigten Waldwegen und der dazugehörigen notwendigen Anlagen (z. B. Durchlässe, Ausweichstellen)
• Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden - Wiederaufforstung, Vor- und Unterbau sowie Nachbesserung in lückigen oder verlichteten Beständen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind.
Im Jahr 2019 wurden im Ergebnis des Nationalen Waldgipfels 2019 des BMEL inhaltliche Anpassungen beschlossen:
- Kleine Waldbesitzer (unter 20 Hektar Waldbesitz) erhalten höhere Fördersätze von bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben.
- Die Entnahme von befallenen und Befalls gefährdeten Bäumen sowie die Entnahme von Bäumen zur Beseitigung von resultierenden Gefahren ist förderfähig.
- Ausgaben für den Einsatz nichtstaatlicher Dienstleistern bei der Vorbereitung, Leitung und Koordination der Maßnahmen sind förderfähig.
- Wiederbewaldung aus Naturverjüngung.
- Bei Wiederaufforstungen ist ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten einzuhalten und zu sichern.
- Nadelreinbestände sind nicht förderfähig, bis auf begründete Ausnahmefälle bei fehlenden standörtlichen Wuchsbedingungen für Laubbäume (z. B. Höhenlagen der Mittelgebirge, Alpen).
Ausblick
Die für den Zeitraum 2020 – 2023 bereitgestellten zusätzlichen GAK-Dürrehilfen Wald, die über die forstlichen Förderstrukturen der Länder umgesetzt wurden, wurden sehr gut auf der Fläche angenommen und erreichten den beabsichtigten Zweck.
Im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) hat das Bundeskabinett die hohe Dringlichkeit festgestellt, die bestehenden Wälder durch Beschleunigung des bereits begonnenen Waldumbaus besser an den Klimawandel anzupassen und die bereits geschädigten Flächen als artenreiche und damit klimaresiliente Wälder wiederherzustellen.
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 wurde am 18. Januar 2024 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Die Mittel für die Waldfördermaßnahmen wurden darin bestätigt.
Für die GAK-Maßnahmen "Waldumbau" und "Wiederaufforstung" werden für 2024 bis zu 125 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF/Einzelplan 60) bereitgestellt.
Die Länder haben damit eine sehr gute Grundlage, um entsprechende Maßnahmen in ihren jeweiligen Programmen aufzusetzen und in die Fläche zu bringen.
Inhaltliche Anpassungen des GAK-Rahmenplanes
Unter Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag festgelegten waldrelevanten Ziele wurden bisher nachfolgende Anpassungen umgesetzt:
Naturnahe Waldbewirtschaftung (Waldumbau/Anpassung der Wälder an den Klimawandel)
- Präzisierung der Verfahren zur Einbringung von Mischbaumarten (Gruppenpflanzung), Schutz (z. B. Zaunbau) und Sicherung (z. B. Bewässerung) der Kultur, Anrechenbarkeit von natürlicher Verjüngung und Maximalanteile einer Baumart.
- Verschärfung von Zuwendungsvoraussetzungen: Waldumbau ist künftig nur bei Einhaltung eines überwiegenden Anteils (bislang hinreichender Anteil) von standortheimischen Baumarten förderfähig, sofern diese nach den Baumarten- und waldbaulichen Empfehlungen der Länder auch für zukünftige Klimabedingungen und Schaderreger geeignet sind.
Bewältigung Extremwetterfolgen (Wiederaufforstung)
- Die Wiederaufforstung dient genau wie der Waldumbau der Schaffung artenreicher und klimaresilienter Wälder. Deshalb gilt auch hier die verschärfte Zuwendungsvoraussetzung. Die Präzisierungen im Waldumbau wurden auch bei der Wiederaufforstung vorgenommen.
- Anhebung des geforderten Anteils an Laubbäumen von 30 auf 40 %.
- „Kleine Waldbesitzer (bis zu 20 Hektar Waldbesitz) erhalten höhere Fördersätze von bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben.“ Diese Regelung wurde bis 31.12.2024 verlängert.
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Die Stärkung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sind im Koalitionsvertrag fest vereinbart. Ein wichtiger Baustein ist die Stärkung der Förderung von Zusammenschlüssen über die GAK und hier insbesondere die Freistellung der GAK-Förderung von der de-Minimis-Auflage. Mit der Notifizierung ist es gelungen, die Zusammenarbeit von Waldbesitzenden, die ihre Wälder nicht aufgeben wollen, sondern sich für deren nachhaltige Bewirtschaftung und ihre Anpassung an den Klimawandel einsetzen und kümmern, zu stärken. Ohne die Zusammenarbeit der Klein- und Kleinstprivatwaldbesitzer wäre für rd. 50 % des Privatwaldes die nachhaltige Waldbewirtschaftung nicht zu meistern.
Die Stärke der GAK ist, dass die Waldbesitzenden von den vertrauten Fachleuten vor Ort beraten und bei der Umsetzung der Fördermaßnahme begleitet werden. Diese positiven Elemente sollen gestärkt und beibehalten werden.
Die Details finden Sie hier.
Wo kann ich eine Förderung beantragen?
Anträge auf Förderung von o. g. Maßnahmen werden in der Regel von der Forstbehörde (Forstamt, Landesforstbetrieb, in einigen Ländern auch von der Landwirtschaftskammer oder anderen Institutionen) entgegengenommen. Eine Übersicht der Ansprechpartner hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe hier veröffentlicht: www.privatwald.fnr.de/ansprechpartner
Interessierte sollten vor Maßnahmenbeginn mit der für sie zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen.
Für die Abwicklung forstwirtschaftlicher Fördermaßnahmen sind die Länder zuständig. Diese können daher Einschränkungen bei den einzelnen Förderungsgrundsätzen vornehmen. Für den Antragsteller sind deshalb die Richtlinien seines Landes maßgebend.
Weitere forstliche Fördermaßnahmen
Im Rahmen der GAK werden weitere forstliche Maßnahmen zur naturnahen Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftliche Infrastruktur, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Vertragsnaturschutz im Wald und die Erstaufforstung gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgend verlinkten Seiten.