Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen.
Gemeinsamer Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Das Bundeskabinett hat 2015 die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2020 beschlossen. Damit werden die 2008 begonnenen Anstrengungen zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen fortgesetzt und verstärkt. Jährlich wird über den Stand der Umsetzung von DART 2020 berichtet. Der Abschlussbericht …
Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler melden dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich die Mengen an bestimmten Tierarzneimitteln, die sie an Tierärzte abgegeben haben.
Das BMEL nimmt das Auftreten Antibiotika-resistenter Keime wie etwa MRSA und ESBL-bildenden Bakterien in der Tierhaltung und der Lebensmittelkette sehr ernst. Ein Maßnahmenpaket soll die Resistenzentwicklung eindämmen.
Lebensmittel, die von Tieren gewonnen werden, dürfen kein Risiko für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Wenn Tiere, von denen Lebensmittel gewonnen werden, mit Tierarzneimitteln behandelt werden, können Rückstände von diesen Tierarzneimitteln in Lebensmittel gelangen.
Falsch entsorgte Arzneimittelreste schaden unserer Umwelt. Insbesondere können über die Kanalisation entsorgte Medikamentenreste, die Arzneimittelwirkstoffe enthalten, letztendlich das Grundwasser belasten. Die richtige Entsorgung von Arzneimittelresten hilft dabei, die Umwelt und insbesondere …
Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt ab 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Die dann ebenfalls in allen Mitgliedstaaten anzuwendende Verordnung (EU) 2019/6 schränkt u.a. den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter ein.
Das vorliegende Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) enthält Vorschläge zur Umgestaltung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle.
Mit der Verordnung (EU) 2019/6 hat die Europäische Union Neuerungen im Bereich Tierarzneimittel eingeführt; darunter eine Pflicht zur Erhebung und Meldung von Daten zur Anwendung von antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln bei Tieren.