Lebensmittel, die von Tieren gewonnen werden, dürfen kein Risiko für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Wenn Tiere, von denen Lebensmittel gewonnen werden, mit Tierarzneimitteln behandelt werden, können Rückstände von diesen Tierarzneimitteln in Lebensmittel gelangen.
In der EU führt jedes Land ein Versandhandelsregister für Tierarzneimittel. In Deutschland führt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Versandhandelsregister, in dem die in Deutschland ansässigen und zum Versand von nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln …
Falsch entsorgte Arzneimittelreste schaden unserer Umwelt. Insbesondere können über die Kanalisation entsorgte Medikamentenreste, die Arzneimittelwirkstoffe enthalten, letztendlich das Grundwasser belasten. Die richtige Entsorgung von Arzneimittelresten hilft dabei, die Umwelt und insbesondere …
Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt ab 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Die dann ebenfalls in allen Mitgliedstaaten anzuwendende Verordnung (EU) 2019/6 schränkt u.a. den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter ein.
Das vorliegende Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) enthält Vorschläge zur Umgestaltung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle.
Gemeinsamer Bericht der Arbeitsgruppe "Antibiotikaresistenz", bestehend aus Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).