Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, um die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse zu unterrichten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beteiligt sich an Fachmessen im In- und Ausland. Es unterstützt damit deutsche Unternehmen unter anderem beim Erschließen neuer Märkte, bei der Suche nach Partnern und beim Anbahnen von Geschäften.
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse müssen grundsätzlich die rechtlichen und phytosanitären Anforderungen für die Einfuhr in das Zielland erfüllen. Zielländer haben ein berechtigtes Interesse daran, dass die Produkte frei von den für sie relevanten Quarantäne-Schadorganismen geliefert werden.
Lebensmittel aus Deutschland sind ein Exportschlager: ein Drittel der Gesamtproduktion der deutschen Landwirtschaft wird exportiert, die Ernährungswirtschaft erlöst jeden dritten Euro im Export. Mit seinem Förderprogramm möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kaufkräftige …
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) hat für den allergrößten Teil Deutschlands den Status "Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung" ab heute (12.03.2025) wiedereingesetzt. Grundlage war ein Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Einrichtung einer …
Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es nach intensiven Verhandlungen gelungen, mit der Volksrepublik China eine neue Version der Veterinärbescheinigung für wärmebehandelte Milch und Milcherzeugnisse abzustimmen. Auf Basis des Regionalisierungsprinzips kann mit dieser ab …
Die EU-Kommission hat heute ihre Vision für die Zukunft der Landwirtschaft veröffentlicht. Darin beschreibt die EU-Kommission Ansätze, um im Spannungsfeld zwischen Ernährungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und den zu erbringenden Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz Wege für eine tragfähigen …
Einfuhren aus den MERCOSUR-Staaten unterliegen auch weiterhin den Anforderungen nach dem EU-Recht. Darüber hinaus müssen die Anforderungen nach dem EU-Recht in Bezug auf Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe eingehalten werden.
Ja, eine vereinbarte bilaterale Schutzklausel schützt neben den Quoten (begrenzte Importmengen) vor unerwarteten signifikanten Marktstörungen, zum Beispiel durch die Suspendierung gewährter Zollvergünstigungen. Sie ermöglicht die Aussetzung der Präferenzen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, …
Das EU-MERCOSUR-Abkommen schafft ein Dialogformat zu Fragen des Tierschutzes. Außerdem knüpft das Abkommen die Gewährung von Zollvorteilen bei Eiern an die Einhaltung von bestimmten Tierschutzstandards (Richtlinie 1999/74/EC zum Schutz von Legehennen oder gleichwertiger Vorgaben). Im Übrigen ist die …
Auch die EU-Vorgaben bzgl. der Nicht-Anwendung von Hormonen zur Wachstumsförderung beziehungsweise Fleischerzeugung bleiben unberührt. In die EU ausgeführte Lebensmittel müssen auch weiterhin den EU-Standards entsprechen.
Das Abkommen schafft ein Dialogformat zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen, das zu einer verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich führen wird. Auch die wissenschaftliche Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen werden durch das Abkommen verbessert. Das Abkommen schafft so …