Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben finden sich häufig auf Lebensmitteletiketten oder in der Werbung. Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Health Claims-Verordnung) über Lebensmittel legt europaweit einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.
Als Kontaminante gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Folge der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist.
Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Lebensmittelverpackungen, Essgeschirr oder der Schlauch einer Melkmaschine: Lebensmittel kommen während Herstellung, Verpackung, Lagerung, Zubereitung und schließlich Verzehr mit Gegenständen in Berührung, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
In die DLMBK beruft das BMEL gleich viele Mitglieder aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft. Sie arbeiten ehrenamtlich als unabhängiges Gremium.
Das ovale Zeichen ist auf Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen gedruckt. Es bedeutet, dass der Betrieb, der das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird.
Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) (Hrsg.)*: Feste sicher feiern - Ein Leitfaden zur Guten Hygiene für ehrenamtliche Helfer - Helferheft.
ISBN 978-3-8308-1244-9, 2. Auflage 2019, Bonn; 2021 Rheine.
Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) (Hrsg.)*: Feste sicher feiern - Ein Leitfaden zur Guten Hygiene für Veranstalter - Veranstalterheft.
ISBN 978-8308-1358-3, 2. Auflage 2019, Bonn; 2021 Rheine.
Frischer Fisch muss in Deutschland gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über wichtige Merkmale der Fischereierzeugnisse erhalten.
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden.