Kennzeichnung von Lebensmitteln - Die neuen Regelungen

Datum 13.08.2018

Das europäische Lebensmittelkennzeichnungsrecht sorgt für umfassende Verbraucherinformationen. Mit der Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (LMIV), die seit 2014 EU-weit gilt, wurden diese Vorschriften nochmals verbessert. Seit dem 13. Dezember 2016 ist außerdem die Nährwertkennzeichnung auf vorverpackten Waren verpflichtend. Durch die neue Kennzeichnung erfahren Sie nun auch, wieviel Zucker oder Fett Ihre Lebensmittel enthalten.

Übrigens: Die LMIV gilt nicht für Privatpersonen, die nicht unternehmerisch im Lebensmittelbereich tätig sind. Ehrenamtliche Kuchenbäcker, die gelegentlich, etwa beim Kuchenbasar im Kindergarten, ihr Backwerk verkaufen, müssen keine Auflagen durch die neuen EU-Regeln beachten.

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